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Interessenbekundung Terminalkonzessionen LP 5-7

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Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Die erwarteten Auslastungsgrade der vorhandenen Liegeplätze sind heute bereits erreicht. Für die Zukunft bedeutet das, dass rechtzeitig mit der Zurverfügungstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten begonnen werden muss. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Kapazitäten im Bereich des Seehafen Cuxhaven erforderlich, um den Hafen wettbewerbsfähig zu erhalten und die Stadt Cuxhaven als Regionalzentrum weiter zu stärken. Dazu soll ein Lückenschluss zwischen Europakai und der Offshore-Basis Cuxhaven erfolgen. Hier sollen drei Hafenbereiche, jeweils bestehend aus Kaje und Terminalfläche mit davorliegendem Liegeplatz, entstehen. Die Hafenbereiche werden nachfolgend bezeichnet als "Liegeplatz 5", "Liegeplatz 6" und "Liegeplatz 7" (zusammenfassend: "Liegeplätze"). Die Liegeplätze wurden mit Beschluss vom 20.02.2020 wasserrechtlich als "Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur" planfestgestellt. Die Liegeplätze werden im Bereich des öffentlichen Hafens und dem festgelegten Hafengebietes (AV d. MW v. 15. 6. 2012) errichtet. Sie werden Teil der öffentlichen Einrichtung des Seehafen Cuxhaven. Niedersachsen Ports muss daher Eigentum an der zu schaffenden Infrastruktur und den Grundstücken erhalten. Der Seehafen Cuxhaven und auch die Liegeplätze müssen im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Die (jeweilige) Konzessionärin ist daher zum diskriminierungsfreien Betrieb der Liegeplätze / des jeweiligen Liegeplatzes und der in dem/den zu verhandelnden Konzessionsvertrag/Konzessionsverträgen vertraglich vereinbarten Umschlaggeräte dauerhaft verpflichtet. Jedem interessierten Nutzer ist Umschlag zu angemessenen, marktüblichen Bedingungen anzudienen. Die von Niedersachsen Ports erstellte Kostenschätzung geht von Errichtungskosten (bis Oberkante Sand) von ca. 100 Mio. EUR / Liegeplatz (inkl. zu verteilender Gemeinkosten und Kosten für Kompensationsmaßnahmen) aus. Für die Errichtung der Liegeplätze werden Niedersachsen Ports nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 100 Mio. EUR gewährt. Der Eigenanteil an den Kosten der zu errichtenden Liegeplätze beliefe sich damit auf ca. 66,7 Mio. EUR je Liegeplatz. Hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs der Liegeplätze hat Niedersachsen Ports derzeit eine favorisierte Ausführungsvariante (vgl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) erarbeitet. Es wird jedoch ausdrücklich klargestellt, dass im Rahmen der jeweiligen Interessenbekundung auch alternative Konzepte vorgestellt werden dürfen und sollen. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es u.a. Ideen/Vorschläge der Markteilnehmer für eine wirtschaftliche Ausgestaltung der Betreiberkonzession/en abzufragen. Die Teilnehmer werden daher ausdrücklich aufgefordert, diesbezügliche Ideen/Vorschläge im Rahmen ihrer Interessenbekundung darzustellen. Vor der Festlegung auf eine bestimmte Ausgestaltung der entsprechenden Konzession(en) und Veröffentlichung eines transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens zur Vergabe derselben, führt Niedersachsen Ports das hier gegenständliche Interessenbekundungsverfahren durch. Lot 1: Liegeplatz 5 Die Liegeplätze 5-7 weisen sowohl hinsichtlich der Länge der Kaianlage, als auch hinsichtlich der Flächengröße und Nutzungsvorgaben Unterschiede auf. Die (ggf. losweise) zur diskriminierungsfreien Nutzung überlassenen Bereiche sind der Aufforderung zur Interessenbekundung zu entnehmen. Auf den Terminalflächen werden voraussichtlich folgende Lasten zulässig sein: a) Verkehrs- bzw. Stapellast 150 kN/m2 b) Lasten aus Hafenmobilkran LHM 800 oder vergleichbar c) Lasten aus Modultransportern SPMT und d) Lasten aus Raupenkran LR 13000 oder vergleichbar. Die Rechte und Pflichten, unter denen die Terminalkonzessionen gewährt werden, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden Konzessionsverträgen. Die wesentlichen Aspekte zu dem Liegeplatz 5 sind nachstehend kurz zusammengefasst: - Länge Kaianlage: ca. 396 Meter - Flächengröße: Ca. 10,9 ha - Wassertiefe: bis zu -17,00 m NN - Kai-Höhe: 6,25 m NN - Kranschiene: möglich - RoRo-Rampe: nicht möglich - Quarterrampe: nicht möglich - Jackup: ggf. nach Einzelfallprüfung möglich - Schlepper-Assistenz: beim An- und Ablegen für verschiedene Schiffstypen gefordert - Windrestriktionen: keine Es handelt sich um ein reines Interessenbekundungsverfahren. Angebote werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht eingereicht. Da es sich bei dem Feld "Zuschlagkriterien" um ein Pflichtfeld handelt, wurde ausgewählt, dass die Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen enthalten sind. Dies ist jedoch - aufgrund der Natur des Verfahrens - nicht der Fall. Lot 2: Liegeplatz 6 Die Liegeplätze 5-7 weisen sowohl hinsichtlich der Länge der Kaianlage, als auch hinsichtlich der Flächengröße und Nutzungsvorgaben Unterschiede auf. Die (ggf. losweise) zur diskriminierungsfreien Nutzung überlassenen Bereiche sind der Aufforderung zur Interessenbekundung zu entnehmen. Die Rechte und Pflichten, unter denen die Konzession/en letztlich gewährt werden/wird, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden Konzessionsverträgen / zu verhandelndem Konzessionsvertrag. Auf den Terminalflächen werden voraussichtlich folgende Lasten zulässig sein: a) Verkehrs- bzw. Stapellast 150 kN/m² b) Lasten aus Hafenmobilkran LHM 800 oder vergleichbar c) Lasten aus Modultransportern SPMT und d) Lasten aus Raupenkran LR 13000 oder vergleichbar. Die wesentlichen Aspekte zu dem Liegeplatz 6 sind nachstehend kurz zusammengefasst: - Länge Kaianlage: ca. 403 Meter - Flächengröße: Ca. 10,8 ha - Wassertiefe: bis zu -15,50 m NN - Kai-Höhe: 6,25 m NN - Kranschiene: möglich - RoRo-Rampe: nicht möglich - Quarterrampe: möglich - Jackup: ggf. nach Einzelfallprüfung möglich - Schlepper-Assistenz: beim An- und Ablegen für verschiedene Schiffstypen gefordert - Windrestriktionen: kein An- und Ablegen > 7 Beaufort (ohne Böen) Es handelt sich um ein reines Interessenbekundungsverfahren. Angebote werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht eingereicht. Da es sich bei dem Feld "Zuschlagkriterien" um ein Pflichtfeld handelt, wurde ausgewählt, dass die Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen enthalten sind. Dies ist jedoch - aufgrund der Natur des Verfahrens - nicht der Fall. Lot 3: Liegeplatz 7 Die Liegeplätze 5-7 weisen sowohl hinsichtlich der Länge der Kaianlage, als auch hinsichtlich der Flächengröße und Nutzungsvorgaben Unterschiede auf. Die (ggf. losweise) zur diskriminierungsfreien Nutzung überlassenen Bereiche sind der Aufforderung zur Interessenbekundung zu entnehmen. Die Rechte und Pflichten, unter denen die Konzession/en letztlich gewährt werden/wird, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden Konzessionsverträgen / zu verhandelndem Konzessionsvertrag. Auf den Terminalflächen werden voraussichtlich folgende Lasten zulässig sein: a) Verkehrs- bzw. Stapellast 150 kN/m² b) Lasten aus Hafenmobilkran LHM 800 oder vergleichbar c) Lasten aus Modultransportern SPMT und d) Lasten aus Raupenkran LR 13000 oder vergleichbar. Die Rechte und Pflichten, unter denen die Terminalkonzessionen gewährt werden, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden Konzessionsverträgen. Die wesentlichen Aspekte zu dem Liegeplatz 7 sind nachstehend kurz zusammengefasst: - Länge Kaianlage: ca. 388 Meter - Flächengröße: ca. 7,2 ha - Wassertiefe: bis zu - 13,00 m NN - Kai-Höhe: 6,50 m NN - Kranschiene: nicht möglich - RoRo-Rampe: möglich - Quarterrampe: möglich - Jackup: ggf. nach Einzelfallprüfung möglich - Schlepper-Assistenz: beim An- und Ablegen für verschiedene Schiffstypen gefordert - Windrestriktionen: kein An- und Ablegen > 7 Beaufort (ohne Böen) Es handelt sich um ein reines Interessenbekundungsverfahren. Angebote werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht eingereicht. Da es sich bei dem Feld "Zuschlagkriterien" um ein Pflichtfeld handelt, wurde ausgewählt, dass die Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen enthalten sind. Dies ist jedoch - aufgrund der Natur des Verfahrens - nicht der Fall.

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a year ago

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