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2347/G14 Unterstützung bei der Durchführung des CEF-Projekts eF-TI4EU - LOS 1

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Mit der eFTI-VO 2020/1056 werden die EU-Mitgliedstaaten (MS) und ihre Kontrollbehörden europaweit verkehrsträgerübergreifend verpflichtet, Transport-informationen digital zu akzeptieren, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Ab ca. Februar 2026 (ggf. Juni 2026) müssen die Kontrollbehörden in der Lage sein, die Transportinformationen von den Unternehmen über ein digitales Plattform- und Gatewaysystem zu akzeptieren. Im CEF-Projekt eFTI4EU entwickeln 9 Mitgliedsstaaten gemeinsam eine europaweit kompatible Umgebung, um diese digitalen Kontrollen zu ermöglichen (Estland, Deutschland, Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Portugal, Österreich, Lettland). Hierzu gehören gemeinsame IT-Entwicklungsleistungen, die Abstimmung kompatibler Systeme und Abläufe, die Anbindung der Behörden über Gateways, die Planung und Durchführung von grenzüberschreitenden digitalen Tests sowie Pilotprojekten. Deutschland übernimmt die Verantwortung für die Erarbeitung und Zulieferung der Arbeitsergebnisse des gesamten workpackages „WP 1“, beteiligt sich mit eigenen IT-Entwicklungsbeiträgen und engagiert sich aktiv über den gesamten Zeitraum bei der Umsetzung, u.a. im Steuerungskomitee für das Gesamtprojekt (EET). Lot 1: Der AN ist verantwortlich für die Erarbeitung aller Ergebnisse im Zusammenhang mit Workpackage 1 (WP1) des CEF-Projekts EFTI4EU. WP 1 ist das gemeinsame Arbeitspaket zur Harmonisierung für die teilnehmenden Mitgliedstaaten (MS), um -mit Hilfe von länderspezifischen Fahrplänen unter anderem bestehende Digital-strukturen, die Anforderungen an die jeweilige nationale eFTI-Einführung, den finan-ziellen und technischen Ressourcenbedarf und die Anforderungen an den langfristi-gen Betrieb der eFTI-Austauschumgebung zu ermitteln (die deutsche Situation wird im Rahmen eines separaten Forschungsprojekts (Fkz. VB970448) ermittelt); -die von der EU-Kommission eingeführten Delegated Acts und Implementing Acts mit Blick auf ein funktionierendes Gesamtsystem zu analysieren (außer DEU) und gemeinsam in harmonisierte technische Spezifikationen zu übersetzen, um so den MS Spezifikationen, z.B. für die Entwicklung eines eFTI-Gates zur Verfügung zu stel-len; -Koordinierung der Zuarbeiten zur Entwicklung nationaler und grenzüberschrei-tender Teststrategien zur Erprobung des eFTI-Austauschumfelds; Koordinierung, (Fe-derführung für Teststrategien: BALM); -eine abgestimmte Strategie für eine grenzüberschreitende Open-Source-Referenzimplementierung eines eFTI-Gates zu entwickeln; (unter Berücksichtigung vorhandener der Forschungsergebnisse); -ein Governance-Modell zu entwickeln und europäisch abzustimmen, das allge-meine Regeln für eFTI-Gates und die Pflege der Spezifikationen beschreibt. -die Koordinierung der Arbeiten (Los 1 und Los 2) erfolgt durch den Auftragnehmer des Los 1 -Unterstützung bei der Kommunikation zur Verbreitung des Praxiseinsatzes der eFTI-Umgebung durch Veranstaltungen mit Stakeholdern (Übersetzungsleistungen Flyer, Vorträge) im Workpackage 3 -Unterstützung beim Projektmanagement (Berichtspflichten, Reporting) Workpackage 4 Einzelheiten sind den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.

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Publish date

12 months ago

Award date

12 months ago

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