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2331/G15 Unterstützung des BMDV zur Umsetzung von Förderprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“

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Description

Der ÖPNV ist aufgrund der hohen Energieeffizienz und des hohen Grades der Elektrifizierung mit erheblich geringeren Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer verbunden als der motorisierte Individualverkehr (im Folgenden: MIV). Durch die Verlagerung von Verkehren vom MIV auf den ÖPNV kann daher eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erreicht werden. Zur Realisierung dieses Einsparpotenzials bedarf es einer Stärkung des ÖPNV. Daher unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des gleichnamigen Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“, die dazu geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzprogramms zu leisten. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 21. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm ist erfolgreich gestartet und auf großes Interesse bei potentiellen Fördernehmenden gestoßen. Nach der Veröffentlichung der ersten beiden Förderaufrufe in 2021 und 2022 gingen insgesamt über 200 Projektskizzen ein, aus denen 19 konkrete Projekte mit einem Fördervolumen von ca. 320 Mio. € ausgewählt wurden. Diese befinden sich in der Umsetzungsphase und werden durch den für den ersten und zweiten Förderaufruf zuständigen Dienstleister bis zum jeweiligen Laufzeitende begleitet. Vor dem Hintergrund des großen Interesses wurde am 11. Mai 2023 ein dritter Förderaufruf im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hierfür stehen bis 2026 ca. 140 Mio. € an Fördervolumen bereit. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Lot 1: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist als Bewilligungsbehörde für die Umsetzung der Förderrichtlinie eingesetzt. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Dieses sucht einen Auftragnehmer (AN) zur Unterstützung des BMDV und des BALM durch die Übernahme folgender Leistungen: - Teilprojekt 1: Unterstützung bei der Auswahl der Modellprojekte - Teilprojekt 2: Allgemeine Programmsteuerung (Unterstützung des BMDV, des BALM und der Modellprojekte) - Teilprojekt 3: Evaluation der Modellprojekte - Teilprojekt 4: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Vor-Ort-Kontrollen Von ca. Q3 2023 bis vorerst Ende 2026 wird der AN in Zusammenarbeit mit dem BALM die Auswahl und Umsetzung der Modellprojekte des dritten Förderaufrufs zur Stärkung des ÖPNV aktiv begleiten, evaluieren und wissenschaftlich auswerten. Für die erfolgreiche Umsetzung wird eine enge Zusammenarbeit des AN mit dem BALM erwartet. Hierunter fallen insbesondere die enge Abstimmung, Information und Ausführung abgestimmter und angeforderter Zuarbeiten durch den AN an das BALM. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. . Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst derzeit Antragsteller für das Förderprogramm betriebliches Mobilitätsmanagement ist oder beabsichtigt zu werden und/ oder Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern für das Förderprogramm betriebliches Mobilitätsmanagement erbringt oder beabsichtigt zu erbringen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird und ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. . Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.

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