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2350/G23 Projektträgerschaft für die Durchführung eines Förderaufrufs gewerbliche Schnellladeinfrastruktur auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV
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Value
8,216,289 EUR
Current supplier
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Description
Inhalt der geplanten Beauftragung ist die Unterstützung der Aktivitäten des BMDV (Federführung Fachreferat G23) bei der Umsetzung eines neuen Förderaufrufs zur Errichtung von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität. Für die Reduzierung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr kommt der Umstellung von Firmen-fahrzeugen auf alternative Antriebe eine große Bedeutung zu. Bei dieser Transformation unter-stützt das BMDV die Unternehmen bereits mit einer Reihe von Förderprogrammen zur Beschaf-fung von Fahrzeugen sowie der Infrastruktur, die zum Betrieb erforderlich ist. Insbesondere die Elektromobilität gewinnt mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Pkw und Lkw an Bedeutung, und damit auch die Frage, wie diese Fahrzeuge im Unternehmen und auf unternehmenseigenen Stellflächen (Betriebshöfe, Depots) geladen werden können. Die im gewerblichen Bereich eingesetzten Fahrzeuge haben in der Regel hohe Laufleistungen und bieten damit ein großes Potential zur Elektrifizierung des Verkehrs. Aufgrund der hohen Kosten für den Aufbau von Ladeinfrastruktur bedeutet der Transformationsprozess für die Unternehmen eine Herausforderung. In Abgrenzung zur „Projektträgerschaft im Bereich der batterieelektrischen Mobilität (Elektromobilität) des BMDV“, die im Rahmen der Umsetzung der Förderrichtlinie Elektromobilität die Förderung von betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur in Kombination mit der Fahrzeugbeschaffung über ein wettbewerbliches Verfahren gemäß AGVO vorsieht, ist im Rahmen der neu zu beauftragenden „Projektträgerschaft Förderaufruf gewerbliche Schnellladeinfrastruktur auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV“ die Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur losgelöst von der Fahrzeugbeschaffung vorgesehen. Zudem soll der Förderaufruf als Windhundverfahren gemäß AGVO erfolgen. Lot 1: Für die Umsetzung des Förderaufrufs gewerbliche Schnellladeinfrastruktur auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität sucht das BMDV (im Folgenden AG) einen Projektträger (im Folgenden PT) zur administrativen Begleitung, mit den Zielen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung haushalterischer, beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal. Die Koordination des Gesamtprogramms batterieelektrische Mobilität und die fachlich-inhaltliche Umsetzung der entsprechenden Förderprogramme hat das BMDV derzeit die NOW GmbH mit Sitz in Berlin übertragen (sog. Programmgesellschaft). Der Projektträger arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der Programmgesellschaft zusammen. Der PT beurteilt unter Zugrundelegung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der fachlichen Stellungnahmen der Programmgesellschaft NOW GmbH jedes beantragte Vorhaben. Zudem berät er die Antragsteller insbesondere in Bezug auf zuwendungsrelevante Aspekte und führt die inhaltliche und formale Prüfung der Fördermittelanträge. Unter der Voraussetzung seiner Beleihung erlässt er Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab, prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht die Sicherstellung und Einhaltung der Fördervoraussetzungen sowie der politischen Vorgaben. In der Förderrichtlinie Elektromobilität handelt es sich im Bereich der investiven Förderung um ein einstufiges Begutachtungsverfahren. Weitere Leistungsmerkmale von wesentlicher Bedeutung sind das kontinuierliche, begleitende Monitoring und die Erfolgskontrolle auf Programm- und Vorhabenebene. Die übergeordnete Erfolgskontrolle umfasst grundsätzlich die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungskontrolle und die Wirtschaftlichkeitskontrolle. Die Anforderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung geregelt. Die begleitende Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene wird entsprechend der in den Zuwendungsbescheiden konkret getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Innerhalb eines Monitorings wird untersucht, ob der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt. Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele des Förderangebots eingehalten werden. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der Programmgesellschaft und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen. Zum Leistungsumfang gehören neben einem einmal monatlich stattzufindenden fachlichen Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen. Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und § 7 und 8 des Vertrages). Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. . Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. Neutralität Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Förderprogrammen des BMDV zur Förderung der batterieelektrischen Mobilität im Verkehr in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
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