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2339/G12 Projektträgerdienstleistungen zur Förderung der Standortprojekte Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft

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Description

Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung der nachfolgenden Fördermaßnahmen wird ein externer Dienstleister (Projektträger - PT) benötigt, der als Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen übernimmt, die mit der operativen Umsetzung der Förderprojekte und der Vernetzung der Projektstandorte untereinander verbunden sind. Der Koalitionsvertrag besagt, das Deutsche Zentrum Zukunft der Mobilität (DZM) neu aufzustellen und zu erweitern. Gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 26.04.2023 und der damit verbundenen Maßgabe wird das DZM projektstandortbasiert aufgebaut: Vier Projektestandorte an den durch Haushaltsvermerk im Bundeshaushalt 2023 (Kapitel 1210 Titel 686 05) vorgegebenen Orten Karlsruhe, Hamburg, Annaberg-Buchholz und Minden bilden den gesamtverkehrspolitischen Kern des DZM. Zur übergeordneten Koordinierung der vier Projektorte ist die Einrichtung einer koordinierenden Einheit im Geschäftsbereich des BMDV vorgesehen. Diese soll die Ausrichtung der einzelnen Projektvorhaben zusammenbringen und in Zusammenarbeit mit den Fachreferaten des BMDV auf die jeweiligen Förderziele abstimmen. Zusätzlich dient sie als Ansprechpartner bei aufkommenden Fragen während des Projektverlaufs, stärkt die Vernetzung der Projekte untereinander und bildet eine Schnittstelle zu weiteren Aktivitäten des BMDV (z.B. Beitrag zur EU-Mission Klimaneutrale und intelligente Städte, Offenes Digitales Testfeld des DZSF). Die Umsetzung der Projektvorhaben soll unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen in 2023 mit einem ersten Projektabschnitt je Standort starten. Weitere Projekte sollen in einem zweiten Projektabschnitt ab 2024 in jeweils weiteren Projekten geplant und umgesetzt werden. So können zunächst in 2023 je Standort Projektvorhaben im Umfang von maximal 12,5 Mio. Euro bewilligt werden, um einen Projektbeginn noch in 2023 zu ermöglichen. Die Umsetzung weiterer Projekte soll nach dem Start der ersten Projekte dann im Folgejahr vorbehaltlich zur Verfügung stehender entsprechender Haushaltsmittel erfolgen, nachdem dann hierfür weitere Projektanträge gestellt wurden. Die Projektvorhaben aus dem ersten Projektabschnitt müssen von denen des zweiten Projektabschnittes abgegrenzt sein und als eigenständige Projekte geplant werden. Lot 1: Das Aufgabenspektrum des Auftragsnehmers (AN)/ Projektträgers (PT) umfasst neben der administrativen und fachlichen Antragsbearbeitung (Antragsprüfung und Rückkoppelungen mit den Antragsstellern) auch die administrative Begleitung der dann laufenden Förderprojekte im Bereich DZM, um einen wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Es ist derzeit keine Beleihung des PT zur Antragsbewilligung vorgesehen. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich unter anderem auf die Einhaltung und Erfüllung zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher sowie beihilferechtlicher Vorgaben u.a. gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). In der 2. Projektphase sind vorbehaltlich entsprechender zur Verfügung stehender Haushaltsmittel im Haushalt 2024 auch Projekte mit Baumaßnahmen möglich. Der AN führt im Auftrag des AG die Projektförderung durch Übernahme aller Aufgaben der administrativen und fachlichen Fördermittelbearbeitung durch, ohne dabei Beliehener zu sein. Alle Vorgänge sind strukturiert und nachvollziehbar zu dokumentieren. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung nachzuprüfen. Die Leistungen des AN umfassen dabei: a) Information und Unterstützung der Antragsteller, b) Bearbeitung der Zuwendungsanträge über das Antragssystem easy-Online und das Projektinformationssystem „profi“, c) Entwurfsfassung der erforderlichen Zuwendungsbescheide, d) Abwicklung (inklusive Abrechnung) der Fördermaßnahmen, e) Durchführung einer jährlichen Veranstaltung, die der Vernetzung der Projekte untereinander dient. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. . Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. Neutralität Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzte/n Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst derzeit Antragsteller im Bereich der Förderung über das Deutsche Zentrum Mobilität der Zukunft sein oder beabsichtigen zu werden und/oder Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern im Bereich der Förderung über das Deutsche Zentrum Mobilität der Zukunft erbringen oder beabsichtigen zu erbringen.

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Publish date

12 months ago

Award date

12 months ago

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