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Kurzfristige Beschaffung von 21 Zweikraftlokomotiven von Siemens Mobility GmbH für DB Fernverkehr AG zum Einsatz im Personenverkehr
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Siemens Mobility GmbH
Description
DB Fernverkehr beabsichtigt 21 Zweikraftlokomotiven (ZKL) aus einem bestehenden Rahmenvertrag abzurufen. Der Rahmenvertrag über die Entwicklung, Herstellung Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von ZKL ist das Ergebnis eines EU-Vergabeverfahrens (19FEF41579) nach den Bedingungen der SektVO, aus dem Siemens Mobility GmbH als bezuschlagter Bestbieter hervorgegangen ist. Die ZKL sind bis November 2026 für den Einsatz im Personenverkehr zu liefern, einerseits als Vorspannlok für Zugverbände ICE L andererseits als Abschlepplok mit einer uneingeschränkten Einsatzfähigkeit auf dem dt. Eisenbahnnetz; sie müssen zusätzlich mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h fahrbar sein und mit den Zugsicherungssystemen PZB und ETCS sowie dem Zugbussystem WTB-ÖBB ausgestattet sein. Ferner erfordert der Einsatz im Personenverkehr technische Anpassungen hinsichtlich der Leistung am Rad, der elektrische Bremsleistung am Rad, der Zugenergieversorgung und der Einhaltung der Gesamtmasse bei vollen Vorräten. Lot 1: Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt als konzernverbundenes Unternehmen aus dem Rahmenvertrag (RV) zwischen DB Cargo AG und Siemens Mobility GmbH 21 ZKL für den Einsatz im Personenverkehr abzurufen. Für den Einsatz im Personenfernverkehr sind Anpassungen gegenüber dem vertragsgegenständlichen Lastenheft erforderlich (Höchstgeschwindigkeit: 160 km/h; Leistung am Rad max: E-Betrieb: ca. 2.400 kW / DE-Betrieb: ca. 2.030 kW (ohne Last an der Zugsammelschiene); Elektrische Bremsleistung am Rad max: E-Betrieb: 2.100 kW / DE-Betrieb: 1.700 kW; Zugenergieversorgung max 480 kVA; Aktivierung Wagenkommunikation WTB-ÖBB; Gesamtmasse max 90t nach EN15528:2015 bei vollen Vorräten). Diese technischen Anforderungen erfordern Anpassungen an der bestehenden Konstruktion der Lokomotive insbesondere der Software und der Leittechnik. Dazu ist wiederum das Knowhow des Auftragnehmers und die Gewährung von Nutzungsrechten im Hinblick auf zugunsten des Auftragnehmers bestehenden Schutzrechten notwendig. Die Ausschreibung einer neuen Lokomotive wäre zudem mit beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Neben den bereits erheblichen Kosten für die Durchführung eines Vergabeverfahrens wären bei der geringen Liefermenge von 21 Lokomotiven, den am Markt derzeit bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, dem Ukrainekrieg und der Inflationsentwicklung mit erheblichen Preissprüngen zu rechnen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann nicht erfolgen. (§132 Abs.2 S.1 Nr. 2 GWB). Angesichts eines bestehenden Liefervertrags für nicht-elektrische Streckenlokomotiven mit einem anderen Hersteller bestand bei Ausschreibung und Abschluss des RVs mit dem Auftragnehmer kein zusätzlicher Bedarf für eine ZKL im Personenfernverkehr. Erst seit Juli 2022 steht fest, dass die bei diesem anderen Hersteller bestellten und ursprünglich für den Einsatz beim AG vorgesehenen Diesellokomotiven nicht geliefert werden. Der geänderte Einsatzzweck im Personenfernverkehr und die damit verbundenen technischen Anpassungen ändern nicht den Gesamtcharakter des RVs. Es bleibt vielmehr sowohl der ursprüngliche Vertragstypus erhalten als auch das Wesen des Auftragsgegenstands, welches in der Entwicklung, Herstellung Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von ZKL liegt. Bei der Integration des Personenverkehrspakets wird auf der Ausführung der Zweikraftlokomotive aufgesetzt. Ihre technische Konzeption bleibt im Wesentlichen erhalten und wird lediglich erweitert (§132 Abs.2 S.1 Nr.3 GWB). Schließlich ist die Beauftragung der Siemens Mobility GmbH zwingend und äußerst dringlich (§13 Abs.2 Nr.4 SektVO). Der oben beschriebene Einsatzzweck der Lokomotiven für ICE L bedingt, dass die Fahrzeuge spätestens ab dem 01.06.2026 mit ETCS in Betrieb gehen. Ferner benötigt der (AG) ab 2026 mit ETCS ausgerüstete Abschlepplokomotiven z.B. für den Einsatz auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm. Erst seit Juli 2022 steht fest, dass die ursprünglich als Vorspannlok für Zugverbände ICE L und als Abschlepplok bestellten Lokomotiven nicht geliefert werden. Die Gründe hierfür liegen in der Produktion der Lokomotiven und damit nicht in der Einflusssphäre des AGs. Ab dem Jahr 2026 werden dem AG somit ohne Ersatz weder Vorspannloks für den ICE L-Betrieb noch den Abschleppbetrieb zur Verfügung stehen, so dass er sein Verkehrsangebot teilweise nicht aufrechterhalten kann. Ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen im Allgemeinen und von technisch komplexen, neuartigen Lokomotiven, wie einer ZKL, kann üblicherweise nicht in den gesetzlichen Mindestfristen eines Vergabeverfahrens durchgeführt werden. Unter Zugrundelegung einer auskömmlichen Lieferzeit, die einerseits einen Wettbewerb ermöglicht und andererseits den AG die sichere Betriebsaufnahme 2026 erwarten lässt, müsste der Zuschlag spätestens im Dezember 2022 erteilt werden. Die verbleibenden Monate reichen mit Vorbereitung nicht für ein Vergabeverfahren aus. Abruf aus dem ZKL Rahmenvertrag Nr. 92286172 zwischen DB Cargo AG (DBC) und Siemens Mobility GmbH (SMO) über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von Zweikraftlokomotiven. DBC und SMO haben am 31.08.2020 den Rahmenvertrag geschlossen, der auch verbundene Unternehmen von DBC zu Abrufen berechtigt. Der Rahmenvertrag ist das Ergebnis des Vergabeverfahrens 19FEF41579
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