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Die Qualitätsinitiative Cochlea Implantation (QuIn-CI) verfolgt das Ziel eine qualitativ hochwertige Versorgung von Versicherten der beteiligten Krankenkassen zu erreichen, welche ein Cochlea-Implantat (CI) benötigen. QuIn-CI stellt Kriterien zur Qualitätssicherung für den gesamten Prozess der Versorgung mit Cochlea-Implantaten in hierfür qualifizierten Einrichtungen auf. Die gesamte Versorgung erfolgt im multidisziplinären Expertenteam unter Nutzung einer adäquaten technischen Ausstattung. Es handelt sich um einen kontinuierlichen Gesamtprozess in der ärztlichen Verantwortung der CI-versorgenden Einrichtung. Mit dem Verfahren Open-House-Cochlea-Qualitätsoffensive wollen die beteiligten Krankenkassen mit allen geeigneten Leistungserbringern Qualitätsverträge zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V „Qualitätsvereinbarung zur Cochlea Implantat (CI)-Versorgung in Deutschland“ schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK für alle beteiligten Krankenkassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK und die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Verfahrenslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen Einrichtungen, die die in Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ genannten Mindestvoraussetzungen verfügen und dies mittels der Anlage 1a zum Vertrag (Checkliste) nachweisen sowie durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.

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Publish date

7 years ago

Close date

in 76 years

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Techniker Krankenkasse

Email:
dzem@tk.de

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