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Lieferung Schließzylinder und Schlüssel

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Ausschreibung eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Sicherheitszylindern und Schlüsseln und Erweiterung bestehender Schließanlagen für die von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwalteten Liegenschaften. Lot 1: Ausschreibung der Leistung Lieferung von Sicherheitszylindern und Schlüsseln und Erweiterung bestehender Schließanlagen innerhalb eines Rahmenvertrages für die von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwalteten Liegenschaften unterschiedlicher Größen wie Kulturobjekte (Theater, Museen etc.), Standorte der Berliner Feuerwehr und der Berliner Polizei, Flüchtlingsunterbringung, Gerichte des Landes Berlin, Schulen (Oberstufenzentren), Finanzämter und sonstige Verwaltungsgebäude. Der Rahmenvertrag umfasst u.a. folgende Fabrikate: IKON, DOM, BKS, CES, BAB-IKON, EVVA, WINKHAUS, ASSA-RUKO, BUGA, KABA/GEGE Abruf aus einem Rahmenvertrag in Form von Einzelaufträgen. Einzelaufträge können sowohl von der BIM GmbH als Auftraggeber, dem Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG), als auch von Dritten im Namen des Auftraggebers ausgelöst werden. Erfahrungsgemäß können ca. 900 Bestellvorgänge pro Jahr erforderlich werden. Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf Mindestumsatz oder –bestellmenge. Der Auftragnehmer liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt an die vom Auftraggeber benannte Anlieferungsstelle. Die Waren sind fachgerecht so zu verpacken, dass Schäden sicher vermieden werden. Mit der Materiallieferung ist der jeweilige aktuelle Schließplan mitzuliefern bzw. vom Hersteller zu übersenden. Die Reaktionszeit für die auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisende Bestellung beim Hersteller beträgt 1 Werktag. Lieferungs- oder Leistungsstörungen sind dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe unverzüglich anzuzeigen. Soweit erforderlich werden Sicherungskarten mit dem Einzelauftrag dem Auftragnehmer zu treuen Händen überlassen. Die Rückgabe erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Auftragnehmers. Eine Übergabe von Sicherungskarten ist mit einem von einem Mitglied der Geschäftsführung des Auftragnehmers zu unterzeichnenden Übergabeschreiben verbunden. Übergebene Sicherungskarten sind vom Auftragnehmer in geeigneten brand- und diebstahlgeschützten Behältnissen, wie z.B. entsprechende Tresore aufzubewahren. Der Auftragnehmer haftet für die sichere Aufbewahrung der Sicherungskarten. Der Auftragnehmer ist bereit, personenbezogene Daten für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, wie sie z.B. für Arbeiten innerhalb von Polizeidienststellen vorgenommen werden, anzugeben. Für die im Rahmen des Vertrages beschäftigten Arbeitskräfte ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 6 Monate ist. Die Angaben sind innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung dem Auftraggeber zu übergeben. Die Daten werden gespeichert. Die Überprüfung ist für den Auftraggeber kostenfrei und soll 20 Werktage nach Beauftragung abgeschlossen sein. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal aktuell gehalten werden. Im Falle der Erbringung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben, hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, werden ausgeschlossen. Lot 1: Ausschreibung der Leistung Lieferung von Sicherheitszylindern und Schlüsseln und Erweiterung bestehender Schließanlagen innerhalb eines Rahmenvertrages für die von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwalteten Liegenschaften unterschiedlicher Größen wie Kulturobjekte (Theater, Museen etc.), Standorte der Berliner Feuerwehr und der Berliner Polizei, Flüchtlingsunterbringung, Gerichte des Landes Berlin, Schulen (Oberstufenzentren), Finanzämter und sonstige Verwaltungsgebäude. Der Rahmenvertrag umfasst u.a. folgende Fabrikate: IKON, DOM, BKS, CES, BAB-IKON, EVVA, WINKHAUS, ASSA-RUKO, BUGA, KABA/GEGE Abruf aus einem Rahmenvertrag in Form von Einzelaufträgen. Einzelaufträge können sowohl von der BIM GmbH als Auftraggeber, dem Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG), als auch von Dritten im Namen des Auftraggebers ausgelöst werden. Erfahrungsgemäß können ca. 900 Bestellvorgänge pro Jahr erforderlich werden. Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf Mindestumsatz oder –bestellmenge. Der Auftragnehmer liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt an die vom Auftraggeber benannte Anlieferungsstelle. Die Waren sind fachgerecht so zu verpacken, dass Schäden sicher vermieden werden. Mit der Materiallieferung ist der jeweilige aktuelle Schließplan mitzuliefern bzw. vom Hersteller zu übersenden. Die Reaktionszeit für die auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisende Bestellung beim Hersteller beträgt 1 Werktag. Lieferungs- oder Leistungsstörungen sind dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe unverzüglich anzuzeigen. Soweit erforderlich werden Sicherungskarten mit dem Einzelauftrag dem Auftragnehmer zu treuen Händen überlassen. Die Rückgabe erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Auftragnehmers. Eine Übergabe von Sicherungskarten ist mit einem von einem Mitglied der Geschäftsführung des Auftragnehmers zu unterzeichnenden Übergabeschreiben verbunden. Übergebene Sicherungskarten sind vom Auftragnehmer in geeigneten brand- und diebstahlgeschützten Behältnissen, wie z.B. entsprechende Tresore aufzubewahren. Der Auftragnehmer haftet für die sichere Aufbewahrung der Sicherungskarten. Der Auftragnehmer ist bereit, personenbezogene Daten für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, wie sie z.B. für Arbeiten innerhalb von Polizeidienststellen vorgenommen werden, anzugeben. Für die im Rahmen des Vertrages beschäftigten Arbeitskräfte ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 6 Monate ist. Die Angaben sind innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung dem Auftraggeber zu übergeben. Die Daten werden gespeichert. Die Überprüfung ist für den Auftraggeber kostenfrei und soll 20 Werktage nach Beauftragung abgeschlossen sein. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal aktuell gehalten werden. Im Falle der Erbringung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben, hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, werden ausgeschlossen.

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