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Barrierefreier Ausbau Habsburger-/Wittelsbacher Allee; hier: Fahrgastinformationstechnik

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Bei der Baumaßnahme wird die nachrichtentechnische Ausrüstung der Haltestelle ?Habsburger Wittelsbacherallee (HAWI) aufgebaut. Installtion von DFI-Masten, DFI-Anzeigern inkl. Auslegern (dynamische Fahrgastinformation ->DFI), Bedarfsansage für Sehbehinderte über Fahrgastinformationstraversen. Verkabelung der Anlage in den bauseits errichteten Leerrohrtrassen. Projektierung der neuen Anlagen softwareseitig in die bestehenden Systeme. Inbetriebnahme und Dokumentation der Anlagen. Die Haltestellenverkabelung der optischen Fahrgastinformation (DFI-Anzeiger mit integrierter Technik) und der Fahrgastinfotraverse für die Bedarfsansage, erfolgt zwischen dem DFI-Anzeiger und der Traverse über die Haltestellentrassierung. Die Ansteuerung der dynamischen Fahrgastinformation erfolgt über das rechnergesteuerte Betriebsleitsystem ITCS. Die Übertragung der Daten für die dynamische Fahrgastinformation wird größtenteils über LTE realisiert. Teststellung Die Erteilung des Auftrags für die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Lieferungen und Leistungen steht unter der Bedingung, dass der Auftragnehmer zuvor den Nachweis erbringt, dass die von ihm zu liefernde Technik in jeder Hinsicht an die beim Auftraggeber vorhandene Systemtechnik angebunden werden kann und ihre anschließende störungsfreie Funktion gewährleistet ist. Dieser Nachweis ist vom Bieter durch den erfolgreichen Abschluss einer verifizierten Teststellung beim Auftraggeber zu erbringen. Die Teststellung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber zum Test ausgewählten Leistungskomponenten in eine bestehende Anlage des Auftraggebers eingebaut und ohne Komplikationen funktionstüchtig an die jeweilige Systemtechnik angebunden werden können. Nähere Informationen zum Datum und Ablauf der Teststellung sowie zu den ausgewählten Leistungskomponenten werden dem Bieter gesondert bekannt gegeben. Die Kosten des Bieters zur Teilnahme an der Teststellung werden vom Auftraggeber nicht übernommen. Durch die Abgabe eines Gebotes erklärt sich jeder Bieter vorab mit diesen Bedingungen einverstanden und sofern er das beste Angebot abgegeben hat zur Absolvierung an einer möglichen Teststellung bereit. Sofern der Bieter bereits früher eine Teststellung mit den für dieses Angebot maßgeblichen Leistungskomponenten erfolgreich absolviert hat, kann der Auftraggeber auf eine erneute Teststellung verzichten. Lieferung der Leistungen an die entsprechende Haltestelle oder an das Lager 30 der VGF. Abstimmung der Lieferung in der Pflichtenheftphase zwischen AN und AG.

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a year ago

Award date

a year ago

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