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First-aid training services

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Das Landespolizeiamt beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Aus- und – Fortbildung der Mitarbeiter in dem Bereich „Erste-Hilfe“ I) Erste-Hilfe Ausbildung (ca. 400 Beamte/Beamtinnen) Die Ausbildung erfolgt gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 304-001 Anhang 1 in einem Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Dauer. Die Ausbildung ist unter Berücksichtigung der unter u.a. Ziffer 2. genannten theoretischen Kenntnisse und praktischen Kompetenzen in der taktischen Ersten-Hilfe um 4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Dauer zu erweitern. Ort der EH-Ausbildung: — zentral in Eutin, U-Raum wird durch Polizei gestellt. Der Anhang 1 und Anhang 2/ des DGUV 304-001 sind auf der Internetseite der DGUV (www.dguv.de/fb-erstehilfe) in der jeweils aktuellen Version verfügbar. II) Erste-Hilfe Fortbildung (ca. 3400 Beamte/Beamtinnen) Die Fortbildung erfolgt gemäß DGUV 304-001 Anhang 2 alle 2 Jahre in einem Umfang von 9 Unterrichtseinheiten. Im Rahmen der Fortbildung sind die unter u. a. Ziffer 2. genannten theoretischen Kenntnisse und praktischen Kompetenzen in der taktischen Ersten-Hilfe in die vorgesehenen 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Dauer zu integrieren (sog. optionale Themen). Die Fortbildung erfolgt dezentral. Orte an denen EH-Fortbildungen durchzuführen sind: — Landesweit und dezentral, die U-Räume werden jeweils durch die Polizei gestellt, — grundsätzlich sollen die Beschulungen an folgenden Standorten erfolgen; Flensburg, Schleswig, Kappeln, Niebüll, Husum, Sylt, Pinneberg, Elmshorn, Wedel, Rellingen, Bad Segeberg, Norderstedt, Kaltenkirchen, Itzehoe, Heide, Brunsbüttel, Albersdorf, Eutin, Bad Schwartau, Neustadt, Heiligenhafen, Scharbeutz, Neumünster, Rendsburg, Eckernförde, Bad Oldesloe, Ahrensburg, Geesthacht, Reinbek, Ratzeburg, Schwarzenbek, Kiel, Lübeck. Szenarienbasierte praktische Übungen unter Einsatzbedingungen sind nicht Teil der Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung und werden z. B. im Rahmen des Einsatztrainings vermittelt. Als fachliche Grundlage für die Aspekte der taktischen ersten Hilfe dient die jeweils aktuelle Leitlinie der TCCC (Tactical Combat Casualty Care). Das Einsatzkonzept LEBE in der jeweils aktuellen Form ist zu berücksichtigen. Es sind die medizinischen Produkte in der jeweils aktuellen Form zu verwenden, die am VPAM-6-Plattenträger angebracht sind (IFAK (Individual First Aid Kit und Rettungstuch PocKit). In Abweichung von der DGUV 304-001 beträgt die maximale Teilnehmerzahl zwölf, bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers sechzehn. Die Räumlichkeiten werden durch die Landespolizei gestellt. Zu Ziffer I und II: Zur Qualitätssicherung und Standardisierung ist für die taktische Erste-Hilfe ein Lehrgangs-Curriculum zu erstellen und vom Leitenden Polizeiarzt freizugeben. Das Lehrgangs-Curriculum ist zweijährig in Absprache mit dem leitenden Polizeiarzt zu aktualisieren. Auf den Teilnahmebescheinigungen für die betriebliche Erste-Hilfe sind zusätzlich auch die vermittelten Inhalte der taktischen Ersten Hilfe aufzuführen. 2) Theoretische Kenntnisse und praktische Kompetenzen in der taktischen Erste-Hilfe: — Kenntnisse der Grundzüge phasenspezifischer Verletztenversorgung im Rahmen der taktischen Erste-Hilfe mit Schwerpunkt „care under fire“, — Grundkenntnisse des cABCDE-Schemas, — Erkennen lebensbedrohlicher kritischer Blutungen, — Stillung lebensbedrohlicher Blutungen. Direkter Druck Druckverband Notverband Tourniquet (Indikation/Kontraindikation, Wirkungsmechanismus/mögliche Risiken, Einsatz als temporäre Maßnahme im taktischen Bereich, Praktisches Training: Selbst- und Fremdanlage) — Atmung Überprüfung der Atemwege Freimachen/Freihalten der Atemwege — Belüftung/Brustkorb Anwendung des Beatmungstuchs — Erkennen von Schockzuständen Pulse Durchblutung — Rettungs- und Transporttechniken Zug-/ Tragetechniken mit/ohne Hilfsmittel Anwendung des Rettungstuchs — Schutz vor Unterkühlung, — Lagerung.

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6 years ago

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6 years ago

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