Awarded contract
Published
Holzhackschnitzellieferung 10/23 – 09/25
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Value
431,374.5 EUR
Current supplier
Scherz Umwelt GmbH & Co. KG
Description
Lieferung von Holzhackschnitzel für vier Schulen des Landkreises, insgesamt 2.450 MWh pro Jahr Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E61687477 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters! Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen Lot 1: Lieferung von Holzhackschnitzel für vier Schulen des Landkreises, insgesamt 2.450 MWh pro Jahr Ausführungszeit: 01.10.2023 – 30.09.2025 Verlängerungsoption: einmalig um ein Jahr § 20 Leistungsstörungen und Vertragsstrafe (1) Bei dem Ausfall von Anlagen oder sonstigen technischen Einrichtungen oder bei sonstigen Betriebsstörungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf seine Kosten unverzüglich für Ersatz zu sorgen. Die Anlieferung von Holzhackschnitzeln darf dadurch nicht gefährdet werden. Im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber kann sich der Auftragnehmer in solchen Fällen zur Erfüllung seiner Pflichten für kurze Zeit geeigneter Dritter bedienen. (2) Führt der Auftragnehmer aus einem Grund, den er selbst zu vertreten hat, die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht durch, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, nach seiner Wahl die Vertragsleistungen selbst auszuführen oder von Dritten auf Kosten des Auftragnehmers ausführen zu lassen. Das Recht der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. (3) Führt der Auftragnehmer aus einem Grund, den er selbst zu vertreten hat, eine durch diesen Vertrag übernommene und nicht nur gänzlich unwesentliche Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß durch, so ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe aufzuerlegen. Die Höhe der Vertragsstrafe steht im billigen Ermessen des Auftraggebers, welche im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. (4) Die Vertragsstrafe kann von dem an den Auftragnehmer zu zahlenden Entgelt einbehalten werden. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schaden angerechnet. (5) Schon jetzt setzt der Auftraggeber folgende Vertragsstrafen der Höhe nach fest: a) Bei wiederholter nicht fristgemäßer Anlieferung von Holzhackschnitzeln ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro Werktag festzusetzen. b) Bei wiederholter Anlieferung von Holzhackschnitzeln, die nicht den Qualitätskriterien gemäß § 11 entsprechen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro pro nicht qualitätskonformer Anlieferung festzusetzen. c) Bei nicht fristgemäßer Abhilfe von berechtigten Reklamationen und nicht fristgemäßer Übergabe von in diesem Vertrag aufgeführten Daten ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500 Euro pro Werktag festzusetzen. d) Nutzt der Auftragnehmer die aus dem Auftragsverhältnis erlangten Daten und Informationen zu anderen Zwecken als zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro festsetzen. e) Werden Aufgaben ohne die erforderliche Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen, ist der Auftraggeber berechtigt, für jede angefangene Woche der Leistungserfüllung durch Dritte eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro festzusetzen. Diese Vertragsstrafen können vom Auftraggeber nicht festgesetzt werden, wenn der Auftragnehmer die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat. (6) Die Geltendmachung der Vertragsstrafe hat schriftlich zu erfolgen. (7) Eine weitergehende Geltendmachung von Schadenersatz ist nicht ausgeschlossen. Die Ausführungsfristen, Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten. ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
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