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Rahmenvereinbarung für Patent- und Verwertungsaktivitäten der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein

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Ein Verbund aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein dem die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), die Fachhochschule Kiel, die Fachhochschule Westküste, das GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung, die Hochschule Flensburg, die Medizinische Laserzentrum Lübeck GMBH, die Muthesius Kunsthochschule (MK), die Technische Hochschule Lübeck und die Universität zu Lübeck (UzL) angehören, ist bestrebt, das an ihren Einrichtungen generierte Know-how in die Anwendung zu transferieren. Dafür ist es erforderlich, dieses Know-how zu identifizieren, es schutzrechtlich zu sichern und geeignete Verwertungspartner zu gewinnen. Da die Verbundmitglieder in ihren Einrichtungen nicht die personellen Ressourcen vorhalten können, um diese Aufgabe selbst zu übernehmen, sind sie auf Unterstützung externer Patent- und Verwertungsagenturen (PVAen) angewiesen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen. Lot 1: Rahmenvereinbarung über Erfindungen aus dem Bereich Life Science Der Bereich Life Science umfasst die Technologiefelder: Chemie, Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Toxikologie, Medizin, Pharmazie, Therapien und Diagnostik. Die Benennung der Technologiebereiche hat im Detail keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Erfindungen überraschend erfolgen und somit auch die Technologiefelder überraschend neu sein können. * Die PVA soll die in der Leistungsbeschreibung formulierten Leistungen im Rahmen von Arbeitspakten (AP) erbringen und damit die vollständige Bearbeitung von der Erfindungsmeldung bis zur Aufgabe der Schutzrechte oder einer Verwertung gewährleisten. Die Arbeitspakte können einzeln und unabhängig voneinander beauftragt werden. Die Arbeitspakete sollen zu einem Festpreis angeboten werden. Bei den Arbeitspaketen handelt es sich um: AP1 – Begutachtung von Erfindungsmeldungen AP2 – Abstimmung, Beauftragung und Begleitung von Patentanmeldungen AP3 – Übernahme von Verwertungsaktivitäten AP4 – Weiterentwicklung von Erfindungen und technische Zulassung von Normungen AP5 – Einmalige Übernahme bestehender Daten in die hausinterne Datenbank. * Die vollständigen Anforderungen der einzelnen Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. * Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit) für Los 1 ermittelt: Maximal 150 Erfindungen aus dem Bereich Life Science. Es wird mit ca. 31 Erfindungen pro Jahr gerechnet. Bei Erreichen dieses Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen. Lot 2: Rahmenvereinbarung über Erfindungen aus dem Bereich Technik Der Bereich Technik umfasst die Technologiefelder: Technische Chemie, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Physik, Nanotechnologie, Medizintechnik, Biomechanik, Biodatenbanken, Energie- und Umwelttechnik, Werkstofftechnik, Luftfahrt, Marine Technologien, Diagnostik, Separationstechnik, Konstruktionstechnik und Mobilität. Die Benennung der Technologiebereiche hat im Detail keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Erfindungen überraschend erfolgen und somit auch die Technologiefelder überraschend neu sein können. * Die PVA soll die in der Leistungsbeschreibung formulierten Leistungen im Rahmen von Arbeitspakten (AP) erbringen und damit die vollständige Bearbeitung von der Erfindungsmeldung bis zur Aufgabe der Schutzrechte oder einer Verwertung gewährleisten. Die Arbeitspakte können einzeln und unabhängig voneinander beauftragt werden. Die Arbeitspakete sollen zu einem Festpreis angeboten werden. Bei den Arbeitspaketen handelt es sich um: AP1 – Begutachtung von Erfindungsmeldungen AP2 – Abstimmung, Beauftragung und Begleitung von Patentanmeldungen AP3 – Übernahme von Verwertungsaktivitäten AP4 – Weiterentwicklung von Erfindungen und technische Zulassung von Normungen AP5 – Einmalige Übernahme bestehender Daten in die hausinterne Datenbank. * Die vollständigen Anforderungen der einzelnen Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. * Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit) für Los 2 ermittelt: Maximal 300 Erfindungen aus dem Bereich technische Erfindungen. Es wird mit ca. 60 Erfindungen pro Jahr gerechnet. Bei Erreichen dieses Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

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