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Awarded

Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum der Stadt Wiesloch

Published

Supplier(s)

TasteNext gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Value

0.01 EUR

Description

Dienstleistungs- und Pachtvertrag (Rahmenvertrag) über die Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum 69168 Wiesloch zum 01.09.2023. Die Stadt Wiesloch ist Träger des Schulzentrum. Zum Schulzentrum gehören das Ottheinrich-Gymnasium (OHG) und die Gemeinschaftsschule Esther Bejarano. Beide Schularten befinden sich auf einem Gelände (Campus). Auf dem Campus befindet sich die gemeinsame Mensa für beide Schulen. Die Bewirtschaftung der Schulmensa umfasst die Herstellung von ca. 250 Essen täglich bei durchschnittlich 190 Verpflegungstagen pro Schuljahr sowie die Übernahme des Kioskverkaufs im Rahmen einer Konzession. Lot 1: Dienstleistungs- und Pachtvertrag (Rahmenvertrag) über die Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum 69168 Wiesloch zum 01.09.2023. Die Stadt Wiesloch ist Träger des Schulzentrum. Zum Schulzentrum gehören das Ottheinrich-Gymnasium (OHG) und die Gemeinschaftsschule Esther Bejarano. Beide Schularten befinden sich auf einem Gelände (Campus). Auf dem Campus befindet sich die gemeinsame Mensa für beide Schulen. Die Bewirtschaftung der Schulmensa umfasst die Herstellung von ca. 250 Essen täglich bei durchschnittlich 190 Verpflegungstagen pro Schuljahr sowie die Übernahme des Kioskverkaufs im Rahmen einer Konzession. Gem. § 12 (2) Nr. 15 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Für die Auswertung der Angebote erfolgt eine lineare Aufteilung der geschätzten Essenzahlen sowie der geschätzten Verpflegungstage auf die maximale Vertragslaufzeit (48 Monate), aufgeteilt in die Zeiträume bis 31.12.2023 und ab 01.01.2024. Der Gesamtbruttobetrag im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) bei Angebotsabgabe entspricht daher – aufgrund des zeitweise reduzierten Steuersatzes, je nach Regelsteuersatz - nicht dem Wertungsbetrag. Der Wertungsbetrag wird gem. den Regelungen in Ziffer 3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Angebotsöffnung durch die Vergabestelle unter Berücksichtigung des ermäßigten Steuersatzes sowie des Regelsteuersatzes in den jeweiligen Berechnungszeiträumen nach den Mengenvorgaben unter Ziff. 3 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ermittelt. Bei Bietern, die keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegen, entspricht der Gesamtnettobetrag dem Gesamtbruttobetrag. Die Wertung der Unterkriterien innerhalb des Leistungskriterien von 40 % erfolgt jeweils skaliert (40 % / 30 % / 30 %). Innerhalb der 40 % Leistung ergeben die Unterkriterien aufsummiert 100 %. Die Wertung erfolgt demnach gem. Ziff. II.2.5) nach 60 % Bruttogesamtpreis und 40 % Leistung.

Timeline

Publish date

a year ago

Award date

a year ago

Buyer information

Stadt Wiesloch

Contact:
Hoffner, Andreas
Email:
a.hoffner@wiesloch.de

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