Rahmenvereinbarung zur Päckchen- und Paketbeförderung für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
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Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Päckchen- und Paketbeförderung für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistung ist der Rahmenvereinbarung, dem Vertrag sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Es existieren vier Teillose entprechend der Landgerichtsbezirke des Freistaats Thüringen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um zwei Jahre, bis zum 30.06.2027, falls nicht zum 30.06.2025 gekündigt wird. Lot 1: Landgerichtsbezirk Erfurt Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag. Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung. Lot 2: Landgerichtsbezirk Gera Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag. Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung. Lot 3: Landgerichtsbezirk Meiningen Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag. Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung. Lot 4: Landgerichtsbezirk Mühlhausen Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag. Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung.
Timeline
Publish date
2 years ago
Award date
2 years ago
Buyer information
Freistaat Thüringen, endvertreten d. d. Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts
- Email:
- tholg.vergabestelle@justiz.thueringen.de
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