610 - Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels
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Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels Lot 1: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels. Die NRW.BANK benutzt die Cross-Asset Trading and Risk Platform (vormals Prime) der Firma FIS in der Version 2020.4 für ihr gesamtes Kapitalmarktgeschäft als Front-To-Back-System. Das beinhaltet alles von der Geschäftseingabe, über die Risikorechnung und Abwicklung bis hin zur Buchhaltung für Produkte aus den Bereichen Fixed Income, Zins- und Kreditderivate, Treasury-Produkte, Futures und Optionen sowie Schuldscheine, Repos, Wertpapier-Leihe und Wertpapier-Collateral. Angebunden sind auch externe Systeme, z.B. durch Börsenschnittstellen oder Feeds zur Versorgung mit aktuellen Marktdaten. Der Anwendung liegt eine MS SQL Server Datenbank (MS SQL Server2016) zugrunde. Für die Jobsteuerung wird Automic verwendet, für die Entwicklung und Versionsverwaltung nutzen wir Git und die Aufgabenworkflows werden über Jira abgebildet. Etwa alle drei Jahre muss ein Releaseupgrade der Software durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um ein komplexes, fachbereichsübergreifendes Projekt, da sowohl diverse Standardfunktionalitäten der Handels-, Risikomanagement- und Abwicklungssoftware genutzt werden, als auch in großem Umfang customisierte Module implementiert wurden, die über Hooks in die Software integriert oder durch Schnittstellen angebunden sind. Das Projekt "Prime Relasewechsel 2024" mit dem Ziel auf das Release 2023.4 oder höher zu migrieren, ist im April 2023 gestartet. Eine tägliche Migration des produktiven Bestandes wurde bereits aufgebaut. Aktuell laufen die ersten Modultests auf dem Release 2023.2. Neben dem Ziel der Erhaltung des Status Quo nach dem Releasewechsel gibt es an verschiedenen Stellen, an denen das Front-To-Back-System mittels Python-Code customisiert wurde, Optimierungsbedarf, z.B. redundanten Code, der durch das Einführen generischer Funktionen abgelöst werden kann. Vor diesem Hintergrund wird nunmehr externe Unterstützung im Prime-Umfeld benötigt. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf der NRW.BANK. Die Leistungserbringung erfolgt nach näherer Maßgabe der NRW.BANK im Rahmen der Einzelaufträge - je nach Projekt - grundsätzlich in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Düsseldorf ("onsite"). Soweit eine Anwesenheit bei der NRW.BANK nicht Voraussetzung ist, ist die Auftragnehmerin ist in der Wahl des Leistungsortes frei ("offsite"). Die termingerechte Ausführung der Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle an der Rahmenvereinbarung beteiligten Unternehmen in Summe auf 300 Beratertage. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Beraterleistungen im Wert von 370.000 Euro festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). 1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a. der Text dieser Rahmenvereinbarung b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07) e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05) g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a) h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz" j. Anlage 09: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften" k. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG l. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance m. Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz n. Anlage 13: Beratungskonzept der Auftragnehmerin o. Anlage 14: EVB-IT Dienstleistungs-AGB p. Anlage 15: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) q. Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Die VOL/B hat - abweichend von der in Absatz 1 angegebenen Reihen- und Rangfolge - im Konfliktfalle Anwendungsvorrang gegenüber dem Text dieser Rahmenvereinbarung und ihren weiteren Bestandteilen, sofern ihre Einbeziehung in die vorliegende Rahmenvereinbarung anderenfalls als unwirksam anzusehen wäre. 3. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Berater die über das in der Anlage 03: Preisblatt für den jeweils relevanten Skill Level vorausgesetzte Qualifikation und Erfahrung sowie über die von ihr in der Anlage 13: Beratungskonzept zugesagte Erfahrung verfügen. Dies gilt auch für den Fall des Wechsels von Beratern. Berater, die von der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept benannt oder für die Durchführung eines Einzelauftrags vorgesehen sind, dürfen nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Kündigung des Beraters) und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK durch Berater mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung ausgetauscht werden. Die Darlegungs- und Beweislast trägt die Auftragnehmerin. 4. Ergeben sich für die NRW.BANK Anhaltspunkte dafür, dass ein im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzter Berater den Anforderungen der NRW.BANK an die zeitliche Verfügbarkeit, die Arbeitsqualität und/ oder die Produktivität oder den Zusagen der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept nicht oder nicht in jeder Hinsicht entspricht, und zeigt die NRW.BANK dies der Auftragnehmerin an, hat die Auftragnehmerin der NRW.BANK unverzüglich Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen, mit ihr abzustimmen und bei ihrer Zustimmung umzusetzen. Dies schließt insbesondere den Austausch des betreffenden Beraters ein. Für diesen Austausch wird der Auftragnehmerin eine Übergangsfrist von einer Woche eingeräumt. Weitergehende Rechte der NRW.BANK bleiben unberührt. 5. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt durch Abruf der NRW.BANK.
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NRW.Bank AöR
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