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Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten Karlsruhe und Hamburg der BAW sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet.

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Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Dauer von 48 Monaten über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet. Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild-und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u. a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“); zu den Mindestanforderungen an die technische Ausstattung vgl. Ziffer III.1.3). Lot 1: Die Bild- und Filmdokumentationen sind an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf den Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu erstellen. Die Erstellung von Aufnahmen in der BAW erfolgt an unterschiedlichen Labor- und Versuchsanlagen. Die Erstellung von Aufnahmen an Bundeswasserstraßen erfolgt insbesondere an und auf a) Großbaustellen, b) Uferstrecken, c) Wasserstraßen während Versuchsfahrten, d) Schleusen, Wehren und anderen Wasserbauwerken sowie e) Schiffen und anderen schwimmenden Fahrzeugen (auch im Hochseebereich). Die Abwicklung eines Einzelauftrags nach Abruf durch die BAW aus dem Rahmenvertrag gestaltet sich grundsätzlich wie folgt: 1) Durchführung eines Briefings in der BAW, 2) Erarbeitung einer Aufwandsschätzung und eines Projektplans durch den Auftragnehmer, 3) Entscheidung der BAW über die weitere Ausführung des Einzelauftrages, 4) Schaffung der normativen und behördlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Aufnahmen (bei Drohneneinsatz insbesondere Einholung einer Aufstiegserlaubnis nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) durch den Auftragnehmer soweit erforderlich), 5) Terminabstimmung mit der BAW oder mit benannten Ansprechpartnern an den Bundeswasserstraßen, 6) Erstellung der Aufnahmen, 7) Durchsicht der Rohdaten mit dem Auftraggeber, 8) Nachbearbeitung der Daten entsprechend Abstimmung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen nach Einzel-Abruf durch die BAW jeweils im Umfang des Abrufs zu erbringen. Ein Anspruch auf einen Mindest-Abruf aus der Rahmenvertrag besteht nicht. Die BAW geht aufgrund ihrer Vorerfahrungen von ca. 30 vollen Einsatztagen sowie ca. 10 Reisetagen pro Vertragsjahr aus.

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Publish date

3 years ago

Award date

3 years ago

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