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Digitale Radiographie

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Im Rahmen der Förderung durch den Krankenhauszukunftsfonds soll die Bildgebung mitsamt der vor- und nachgelagerten Prozesse digitalisiert werden. Dafür soll ein System für die digitale Radiographie von Pathologie-Präparaten (fortan als "System" oder "Gesamtsystem" bezeichnet) beschafft werden, welche für die digitale Röntgen-Aufnahmen von makroskopischen Präparaten direkt im Pathologielabor konzipiert ist und eine optimale Rö-Bildgebung von formalin-fixierten Gewebeproben (u.a. Brustgewebeproben, intakten Mastektomien bis hin zu Knochen- und Fetalresten) ermöglicht. Für die Aufstellung und Bedienung des Systems dürfen keine speziellen radiologischen Anforderungen notwendig sein. Das System muss ein freistehendes geschlossenes digitales Röntgengerät für Pathologie sein. Zudem muss das System über eine benutzerfreundliche Bedienungssoftware verfügen; über Schnittstellen muss das System an das Pathologieinformationssystem NEXUS Pas.NET und das PACS/VNA für die diagnostische Abläufe eingebunden werden. Zum Zweck der Sicherstellung der Versorgung, soll die Beschaffung neben dem Erwerb des Systems ein "Geräteparkmanagement" umfassen. Das "Geräteparkmanagement" soll jedenfalls neben der Lieferung, Aufstellung, Installation, die Möglichkeit und Berechtigung der Anbindung an das System Nexus / Pathologie sowie der weiteren anzubindenden Systeme, der Inbetriebnahme des Systems auch dessen Instandhaltung und jederzeitige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft umfassen. Dies beinhaltet die Wartung und Reparatur des Gerätes, die Softwarepflege, sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie alle hierfür erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile. Auch soll die Einweisung des Personals des Auftraggebers in die Geräte und Software über die Vertragslaufzeit erfasst werden. Sämtliche für die Instandhaltung, Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und Einweisungen entstehenden Anfahrtskosten sollen ebenfalls enthalten sein. Die Beschaffung des Geräts erfolgt im Wege des Kaufs. Daneben wird eine monatliche Pauschale für das Geräteparkmanagement ausgewiesen. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages für das Geräteparkmanagement beträgt 60 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Die Leistungen des Geräteparkmanagements verlängern sich um jeweils ein Jahr, sofern diese nicht von Auftragnehmer oder Auftraggeber drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Angestrebt werden Gerätelieferung, Aufstellung und Herstellung der Funktionsfähigkeit zum Jahresbeginn (Januar/Februar) 2024. Lot 1: s.o.

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a year ago

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a year ago

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Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH

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