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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Funktionssocken leicht und schwer für die Polizei NRW

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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem oder einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von Funktionssocken leicht und schwer für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei (2) Fachlosen. In Los 1 werden Funktionssocken leicht und in Los 2 werden Funktionssocken schwer ausgeschrieben. Die Funktionssocken leicht und schwer sind Teil der Dienstkleidung für Damen und Herren. An die Bekleidung werden besondere Anforderungen gestellt. Daher muss die Bekleidung die Technischen Leistungsbeschreibungen TLP 1543, Ausgabe 3 (Kapitel B1) und TLP 1553, Ausgabe 6 (Kapitel B2) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen sind, erfüllen. Lot 1: Funktionssocken leicht Im Rahmen der Mindestvertragslaufzeit, der Rahmenvereinbarungen wird der Auftraggeber mindestens 100.000 Paar leichte und 20.000 schwere Funktionssocken beim Auftragnehmer abrufen. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 315.000 Paar leichten und ca. 60.000 Paar schweren Funktionssocken besteht. Die Höchstmengen der anliegenden Rahmenvereinbarungen werden mit 420.000 Paar leichten und 120.000 Paar schweren Funktionssocken beziffert. Lot 2: Funktionssocken schwer Im Rahmen der Mindestvertragslaufzeit, der Rahmenvereinbarungen wird der Auftraggeber mindestens 100.000 Paar leichte und 20.000 schwere Funktionssocken beim Auftragnehmer abrufen. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 315.000 Paar leichten und ca. 60.000 Paar schweren Funktionssocken besteht. Die Höchstmengen der anliegenden Rahmenvereinbarungen werden mit 420.000 Paar leichten und 120.000 Paar schweren Funktionssocken beziffert.

Timeline

Publish date

2 years ago

Close date

a year ago

Buyer information

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen

Contact:
Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
Email:
TDZA42Vergabe.LZPD@polizei.nrw.de

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