Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg - 2023
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Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie Baden-Württemberg (LS GÖ) sollen in vier Losen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbildmosaikkacheln des Gewässerbetts an ausgewählten G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O erstellt werden. Dabei ist die Erstellung von auf ein Höhenmodell reduzierten Orthofotos ausdrücklich nicht erwünscht. Die Aufnahmen dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der LS GÖ. Die Darstellung der Gewässersohle hinsichtlich ihrer unterschiedlichen strukturellen Ausprägung steht hierbei im Vordergrund. Zusätzlich sollen im Los 1 neben den hochaufgelösten Luftbildmosaikkacheln entlang des Gewässerbetts für die Gewässerökologie ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchgeführt werden, mit dem Ziel ein Oberflächenmodell abzuleiten, welches für Hochwasserschutzmodelle verwendet wird. Lot 1: Fotografische Erfassung der Gewässersohle und bathymetrisches Laserscanning an ausgewählten GI.O und G.II.O. in Baden-Württemberg – Bereich Kocher - Lein In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Kocher und Lein sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie. Zu bearbeitende Fläche 10,6 qkm Zu bearbeitende Gewässerstrecke 106,5 km In diesem Los ist in vorgegebenen Flächen zudem ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchzuführen. Dieses soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) eine Grundlage zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen (hydraulische Berechnungen) verwendet werden. Zu bearbeitende Fläche: 16,5 qkm Zu bearbeitende Gewässerstrecke: 78,8 km Die jeweils aufzunehmenden Flächen / Strecken sind nur zum Teil identisch. Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich. Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen - Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen - Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen - Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts - Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei) - Shapefile Testflächen (shp-Datei) - Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei) Wesentliche Vorgaben für die Befliegung - Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen. - Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen) - Keine Belaubung - Niedriger Wasserstand im Gewässer - klares Wasser / gute Sichttiefe - keine Schneebedeckung - keine Eisdecke oder Randeis - Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand - Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen. - Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden. Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug): - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % - es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen - Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird - Höhenbezugssystem: DHHN2016 - Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug): - Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°. - Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen - Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug): - Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben) - Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) - Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. - Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm / für den Hochwasserschutz mind. 6 cm - Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm Technische Vorgaben für die Bathymetrie (Auszug): - Die Eindringtiefe des verwendeten Laserscanners muss laut Herstellerangaben mindestens das 1,5-fache der Sichttiefe betragen - Die Überlappung der einzelnen Flugstreifen muss mindestens 20 % betragen. - Es müssen bei den Flugstreifen auch Querstreifen geflogen werden - Für die Referenzierung ist der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS zu verwenden - relative Lage- und eine Höhengenauigkeit ± 10cm oder besser - Klassifizierung der Punktwolke entsprechend den Vorgaben des AG Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt. Lot 2: Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Pfinz – Saalbach - Rheinniederungskanal In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Pfinz, Saalbach und dem Rheinniederungskanal sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie. Zu bearbeitende Fläche 8,2 qkm Zu bearbeitende Gewässerstrecke 97,6 km Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich. Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen - Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen - Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen - Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts - Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei) - Shapefile Testflächen (shp-Datei) - Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei) Wesentliche Vorgaben für die Befliegung - Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen. - Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen) - Keine Belaubung - Niedriger Wasserstand im Gewässer - klares Wasser / gute Sichttiefe - keine Schneebedeckung - keine Eisdecke oder Randeis - Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand - Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen. - Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden. Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug): - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % - es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen - Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird - Höhenbezugssystem: DHHN2016 - Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug): - Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°. - Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen - Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug): - Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben) - Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) - Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. - Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm - Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt. Lot 3: Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Tauber In vorgegebenen Flächen der Tauber sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie. Zu bearbeitende Fläche 8,3 qkm Zu bearbeitende Gewässerstrecke 83,2 km Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich. Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen - Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen - Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen - Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts - Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei) - Shapefile Testflächen (shp-Datei) - Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei) Wesentliche Vorgaben für die Befliegung - Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen. - Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen) - Keine Belaubung - Niedriger Wasserstand im Gewässer - klares Wasser / gute Sichttiefe - keine Schneebedeckung - keine Eisdecke oder Randeis - Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand - Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen. - Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden. Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug): - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % - es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen - Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird - Höhenbezugssystem: DHHN2016 - Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug): - Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°. - Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen - Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug): - Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben) - Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) - Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. - Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm - Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt. Lot 4: Fotografische Erfassung der Gewässersohle an ausgewählten GI.O in Baden-Württemberg – Bereich Wiese – Rench - AREKO In vorgegebenen Flächen an den Gewässern Wiese, Rench und AREKO sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie. Zu bearbeitende Fläche 7,5 qkm Zu bearbeitende Gewässerstrecke 75,8 km Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich. Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Gebietsspezifische Informationen zu den aufzunehmenden Bereichen - Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen - Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzunehmenden Flächen - Musterbeschreibung/Systemskizze des Blattschnitts - Shapefile Vorgabe Querstreifen (shp-Datei) - Shapefile Testflächen (shp-Datei) - Exceltabelle mit Auflistung der betroffenen Schutzgebiete (xlsx Datei) Wesentliche Vorgaben für die Befliegung - Falls für Luftbildbefliegung und Bathymetrie getrennte Befliegungen durchgeführt werden sollen müssen diese zeitgleich bzw. unmittelbar nacheinander erfolgen. - Einsatz eines Spotters (nur bei unbemannten Trägersystemen) - Keine Belaubung - Niedriger Wasserstand im Gewässer - klares Wasser / gute Sichttiefe - keine Schneebedeckung - keine Eisdecke oder Randeis - Befliegung bei guten Lichtverhältnissen und hohem Sonnenstand - Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen. - Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer, der Geschäftsstelle Gewässerökologie und ggf. der Naturschutzbehörde angekündigt werden. Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung (Auszug): - Längs- und Querüberdeckung von mindestens 60/50 % - es muss eine lückenlose stereoskopische Erfassung erfolgen - Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Datensatz erzeugt wird - Höhenbezugssystem: DHHN2016 - Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) Technische Vorgaben für die Luftbildfotographie (Auszug): - Der Öffnungswinkel des Objektivs soll nicht größer sein als 80°. - Die Auslösezeit soll so gewählt werden, dass Bewegungsunschärfe < 0.5 Pixel liegen - Ein automatischer Weißabgleich der Kamera ist nicht erwünscht Technische Vorgaben für die Orthophotos (Auszug): - Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben) - Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) - Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. - Bodenauflösung für die Flächen nach Gewässerökologie mind. 3 cm - Relative horizontale Lagegenauigkeit: mind. 5 cm Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern. Die Loseinteilung ist entsprechend dem Umfang der Arbeiten erfolgt.
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a year ago
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a year ago
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Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen
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- Geschäftsstelle Gewässerökologie
- Email:
- gs.gewaesseroekologie@rpt.bwl.de
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