Reinigungs- u. Hygienebedarf (Rahmenvertrag)
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Die Lieferung wird in 3 Losen ausgeschrieben und erfolgt für 12 Monate vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis spätestens 31.12.2027: Los 1: Reinigungs- und Pflegemittel, Reinigungszubehör Los 2: Reinigungsgeräte Vermop Los 3: Hygienematerial und Spenderleihvertrag mit Option der Eigentumsübernahme Lot 1: Los 1 Reinigungs- und Pflegemittel + Reinigungszubehör 1. Umfang der Leistung Das Angebot umfasst die Lieferung von Reinigungs- und Pflegemittel + Reinigungszubehör frei Bestimmungsort. 2. Preisgestaltung Bei einer Preiskalkulation ist grundsätzlich von den im Leistungsverzeichnis angegebenen Jahresmengen auszugehen. Mengen können über− oder unterschritten werden, da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VGV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden. Die Bestellungen durch die einzelnen städtischen Dienststellen erfolgen auf tatsächlichem Bedarf. Die Produkte sind einzeln abrufbar. Eine Einstellung der Lieferung bei Erreichen der angegebenen Mengen vor Vertragsende ist nicht zulässig. Die zulässigen Gebindegrößen sind im Leistungsverzeichnis angegeben. Der Bieter hat die von ihm angebotenen Gebindegrößen in die dafür vorgesehene Spalte einzutragen. Die Preise sind netto für die vorgegebene Einheit anzugeben. Die Mehrwertsteuer wird gesondert abgefragt. Die offerierten Preise müssen für das erste Vertragsjahr verbindlich sein. Eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres ist für Auftraggeber und Bieter möglich. Es ist hierbei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten. Ab dem 2. Vertragsjahr können Preisanpassungen geltend gemacht werden. Diese sind unter der Voraussetzung statthaft, dass der Bieter nachweisen kann, dass er seine Angebotspreise nicht halten kann, da sein bzw. seine Zulieferer ihm zuvor gegenüber Preise wirksam erhöht haben. Eine Prüfung zur Preisanpassung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der so neu vereinbarte Preis gilt dann mindestens für 12 weitere Monate. Kommt keine Einigung über die neuen Preise zustande, so gilt der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten als beendet. In die Vertragspreise sind u. a. auch die finanziellen Auswirkungen aus der Anwendung der Gütergefahrenverordnung Straße aus sonstigen, bereits geltenden, oder für den Lieferzeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften einzurechnen. Preisnachlässe für den Fall der Zusammenfassung mehrerer oder aller Lose werden im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Sie bleiben jedoch Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3. Qualität Während des Vertrages hat der Bieter eine gleich bleibende Qualität (wie angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Sollten nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeber vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem Falle, für die Stadt Lahr entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile aufzukommen. 4. Bestellabwicklung / Controlling Software Der Bieter stellt die notwendige Software zur schriftlichen Bestellung (für 4 PC−Arbeitsplätze) sowie die Software zur Lagerhaltung und Übersicht der für das laufende Jahr und Vorjahr bereits bestellten Artikel für mindestens 200 Objekte. Sämtliche Bestellungen müssen für jedes einzelne Objekt im Rückblick ersichtlich sein. Die Bestellsoftware soll entsprechend dem Sortiment für die Stadtverwaltung Lahr angelegt werden. Neuanlage von Produkten sind nur nach Auftrag der Sachgebietsleitung Gebäudeservice oder deren Stellvertreter/in der Stadt Lahr einzustellen. 5. Vorgegebene Artikel mit Herstellerangabe Im Leistungsverzeichnis wurden teilweise die Hersteller der Artikel genannt. Diese Artikel passen zu einem bereits vorhandenen System und müssen aus wirtschaftlichen Gründen weitergeführt werden. 6. Auslieferung von Reinigungs- und Pflegemittel + Reinigungszubehör a) Die einzelnen Annahmestellen sind über das gesamte Stadtgebiet sowie den Ortsteilen verteilt (Eine Auflistung der zu beliefernden Objekten ist beigefügt). b) Es werden ggf. einzelne Gebinde abgerufen. c) Für die sachgemäße Verpackung und Verladung der Reinigungsmittel, Reinigungsgeräten, Hygienematerial und sonstigem Reinigungsbedarf, für den ordnungsgemäßen Transport bis zu den einzelnen Abnahmestellen sowie für Schäden und Diebstähle haftet der Auftragnehmer. d) Die bestelle Ware ist nach Abruf innerhalb von 4 Werktagen zu liefern. e) Da die Hausmeister in den einzelnen Annahmestellen im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten auch mit Aufgaben bereut sind, die ein vorübergehendes Verlassen des Dienstgebäudes erfordert, wird eine Absprache des jeweiligen Anlieferungstermins mit den Hausmeistern spätestens eine Stunde vor Lieferung dringend vorgeschrieben. f) Ohne Unterschrift des Lieferscheins durch ausschließlich den Hausmeister oder einen Vertreter des Gebäudeservice gilt die Ware als nicht zugestellt. 7. Lagerhaltung Der Auftraggeber betreibt keine zentrale Lagerhaltung; die Lagerhaltung in den einzelnen Annahmestellen wird auf ein Minimum beschränkt. 8. Besonderer Hinweis Im Rahmen der Anlieferung werden auch Pausenhöfe in Schulen, Kindergärten, Horte usw. befahren. Die damit einhergehenden Unfallgefahren sind vom Bieter zu berücksichtigen. Vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Geländen sind einzuhalten. 9. Umweltverträglichkeit Mindestkriterien: Die einzusetzenden Reinigungsmittel müssen die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Anforderungen erfüllen. 10. Kennzeichnung Lieferungen von Reinigungschemikalien, die nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sind, müssen mit Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung gemäß EG Richtlinie versehen sein. Die Verpackungen / Gebinde müssen mit den Angaben über Inhaltsstoffe, Sicherheitsvorkehrungen und einer Anwendungsempfehlung einschl. Dosierung in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Zusätzlich sind dem Auftraggeber für jedes in Dosierflaschen umfüllbare Produkt während der gesamten Vertragszeit bei Bedarf kostenlos Etiketten für Dosierflaschen zu Verfügung zu stellen, die Angaben über die Anwendungsmöglichkeit, die Dosierung u. ä. des Produktes enthalten. Sollten z. B. durch eine nachträgliche Änderung der Gewinde neue Zapfhähne erforderlich sein werden, so sind diese dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. 11. Leergebinde Der Bieter ist zur kostenlosen Rücknahme der Leergebinde seiner Produkte verpflichtet. Die Rücknahme soll grundsätzlich bei Lieferung erfolgen, sofern mit der Verwendungsstelle kein anderer Termin vereinbart wird. Bei Nichteinhaltung wird der Auftraggeber auf Kosten des Bieters eine Entsorgung der leeren Gebinde veranlassen. 12. Sonstiges Spätere Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags können nur mit dem Auftraggeber verbindlich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Anlagen: 1. Anlieferung Objekte der Stadt Lahr Sie werden Bestandteil des Vertrages. Lot 2: LOS 2 Vermop 1. Umfang der Leistung Das Angebot umfasst die Lieferung von Vermop Reinigungsgeräten/-zubehör frei Bestimmungsort. 2. Preisgestaltung Bei einer Preiskalkulation ist grundsätzlich von den im Leistungsverzeichnis angegebenen Jahresmengen auszugehen. Mengen können über− oder unterschritten werden, da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VGV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden. Die Bestellungen durch die einzelnen städtischen Dienststellen erfolgen auf tatsächlichem Bedarf. Die Produkte sind einzeln abrufbar. Eine Einstellung der Lieferung bei Erreichen der angegebenen Mengen vor Vertragsende ist nicht zulässig. Die zulässigen Gebindegrößen sind im Leistungsverzeichnis angegeben. Der Bieter hat die von ihm angebotenen Gebindegrößen in die dafür vorgesehene Spalte einzutragen. Die Preise sind netto für die vorgegebene Einheit anzugeben. Die Mehrwertsteuer wird gesondert abgefragt. Die offerierten Preise müssen für das erste Vertragsjahr verbindlich sein. Eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres ist für Auftraggeber und Bieter möglich. Es ist hierbei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten. Ab dem 2. Vertragsjahr können Preisanpassungen geltend gemacht werden. Diese sind unter der Voraussetzung statthaft, dass der Bieter nachweisen kann, dass er seine Angebotspreise nicht halten kann, da sein bzw. seine Zulieferer ihm zuvor gegenüber Preise wirksam erhöht haben. Eine Prüfung zur Preisanpassung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der so neu vereinbarte Preis gilt dann mindestens für 12 weitere Monate. Kommt keine Einigung über die neuen Preise zustande, so gilt der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten als beendet. In die Vertragspreise sind u. a. auch die finanziellen Auswirkungen aus der Anwendung der Gütergefahrenverordnung Straße aus sonstigen, bereits geltenden, oder für den Lieferzeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften einzurechnen. Preisnachlässe für den Fall der Zusammenfassung mehrerer oder aller Lose werden im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Sie bleiben jedoch Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3. Qualität Während des Vertrages hat der Bieter eine gleich bleibende Qualität (wie angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Sollten nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeber vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem Falle, für die Stadt Lahr entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile aufzukommen. 4. Bestellabwicklung / Controlling Software Der Bieter stellt die notwendige Software zur schriftlichen Bestellung (für 4 PC−Arbeitsplätze) sowie die Software zur Lagerhaltung und Übersicht der für das laufende Jahr und Vorjahr bereits bestellten Artikel für mindestens 200 Objekte. Sämtliche Bestellungen müssen für jedes einzelne Objekt im Rückblick ersichtlich sein. Die Bestellsoftware soll entsprechend dem Sortiment für die Stadtverwaltung Lahr angelegt werden. Neuanlage von Produkten sind nur nach Auftrag der Sachgebietsleitung Gebäudeservice oder deren Stellvertreter/in der Stadt Lahr einzustellen. 5. Vorgegebene Artikel mit Herstellerangabe Im Leistungsverzeichnis wurden teilweise die Hersteller der Artikel genannt. Diese Artikel passen zu einem bereits vorhandenen System und müssen aus wirtschaftlichen Gründen weitergeführt werden. 6. Auslieferung a) Die einzelnen Annahmestellen sind über das gesamte Stadtgebiet sowie den Ortsteilen verteilt (Eine Auflistung der zu beliefernden Objekten ist beigefügt). b) Es werden ggf. einzelne Gebinde abgerufen. c) Für die sachgemäße Verpackung und Verladung der Reinigungsmittel, Reinigungsgeräten, Hygienematerial und sonstigem Reinigungsbedarf, für den ordnungsgemäßen Transport bis zu den einzelnen Abnahmestellen sowie für Schäden und Diebstähle haftet der Auftragnehmer. d) Die bestelle Ware ist nach Abruf innerhalb von 4 Werktagen zu liefern. e) Da die Hausmeister in den einzelnen Annahmestellen im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten auch mit Aufgaben bereut sind, die ein vorübergehendes Verlassen des Dienstgebäudes erfordert, wird eine Absprache des jeweiligen Anlieferungstermins mit den Hausmeistern spätestens eine Stunde vor Lieferung dringend vorgeschrieben. f) Ohne Unterschrift des Lieferscheins durch ausschließlich den Hausmeister oder einen Vertreter des Gebäudeservice gilt die Ware als nicht zugestellt. 7. Lagerhaltung Der Auftraggeber betreibt keine zentrale Lagerhaltung; die Lagerhaltung in den einzelnen Annahmestellen wird auf ein Minimum beschränkt. 8. Besonderer Hinweis Im Rahmen der Anlieferung werden auch Pausenhöfe in Schulen, Kindergärten, Horte usw. befahren. Die damit einhergehenden Unfallgefahren sind vom Bieter zu berücksichtigen. Vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Geländen sind einzuhalten. Anlagen: 1. Anlieferung Objekte der Stadt Lahr Sie werden Bestandteil des Vertrages. Lot 3: LOS 3 Hygienematerial und Spenderleihvertrag mit Option der Eigentumsübernahme 1. Umfang der Leistung: Die Stadt Lahr schreibt die Vergabe von Hygienespendern für neue Gebäude oder zusätzlich angemietete Gebäude der Stadtverwaltung Lahr im Spenderleihverfahren aus. Zusätzlich werden die Materialien für bereits im Eigentum befindlichen Hygienespender in den Bestandsgebäuden der Stadtverwaltung Lahr ausgeschrieben. 2. Leistungen: Folgende Leistungen sind durch den Bieter zu erbringen: − Mietobjekte Papierhandtuchspender mit Rollenpapier − Mietobjekte Toilettenpapierspender mit Toilettenpapier − Mietobjekte Seifenschaumspender mit Seifenschaum sowie Schaumseife zur Händekontamination - Hygienematerial für Bestands- und Leihspender 3. Vertragsbeginn: Der Mietservice, sowie die Materialbestellungen sollen ab dem 01.01.2024 erfolgen. Dieser verlängert sich 3-mal um weitere 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende durch den AG bzw. AN gekündigt wird. Der Vertrag gilt spätestens am 31.12.2027, ohne dass es weiterer Schritte bedarf, als fristgerecht beendet. Die Lieferung erfolgt frei Haus. 4. Bedarf: Bei den Angaben der Stückzahlen im Leistungsverzeichnis handelt es sich um Schätzwerte. Der Bieter kann ausschließlich den tatsächlichen Bedarf abrechnen oder liefern. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl nach dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. 5. Reparatur− und Wartungsunterhalt: Der Reparatur− und Wartungsunterhalt der eingesetzten Mietobjekte geht zu Lasten des Bieters. Schadhafte oder durch Dritte (z. B. Gesundheitsamt) bemängelte Geräte werden vom Auftraggeber an den Bieter gemeldet und sind innerhalb max. 5 Arbeitstagen auszutauschen. Schadhafte Geräte sind im Rahmen der Wartung auszutauschen und werden nicht separat vergütet. Die Montage erfolgt durch den Auftraggeber. 6. Lieferservice: Die Lieferung von Toiletten−/ Handtuchpapier sowie den flüssigen Hygieneartikeln erfolgt nach Bestellung innerhalb von max. 4 Werktagen. 7. Bestellvorgang Der Bieter hat ein geeignetes Bestellsystem, bestenfalls eine Bestellmöglichkeit über das Internet oder EDV−unterstütz anzubieten. 8. Unfallverhütung: Die eingesetzten Geräte müssen den gültigen Rechtsverordnungen und den UV−Vorschriften entsprechen. Der Bieterhaftet gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung dieser Regelungen. 9. Verpflichtung Auftragnehmer: Der Bieter verpflichtet sich, die Arbeiten nur mit ordnungsgemäß versichertem Personal durchzuführen (Kranken−, Unfall−, Sozialversicherung etc.)Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen und die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu verlangen. Arbeitskräfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind auf Verlangen des Auftraggebers abzulösen. Als Urlaubs− und Krankheitsvertretung darf nur eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der Bieter hat durch die organisatorische Maßnahmen (Bestellung von Ersatzkräften) sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub, etc. die Materiallieferung nicht beeinträchtigt wird. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur beschäftigt werden, wenn gültige Arbeit− und Aufenthaltspapiere vorliegen und eine ausreichende deutsche sprachliche Verständigung gewährleistet ist. Die Auslieferung ist so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt. Der Bieter haftet dem Auftraggeber im Rahmen der Haftpflichtversicherung für alle Schäden, die seine Beauftragten bzw. Mitarbeiter/innen verursachen. Der Bieter versichert, dass er technisch und wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang ausführen zu können. Bei Nichterbringen der vereinbarten Leistung und der sonstigen vertraglichen Verpflichtungen hat der Auftraggeber fristlos schriftlich zu kündigen, wenn diese erfolglos waren. Der Bieter ist verpflichtet sich, alle für das Objekt geltenden allgemeinen und speziellen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. 10. Subunternehmer: Die Übertragung von Leistungen an Subunternehmen ist zulässig. Der Bieter hat dies dem Auftraggeber entsprechend mit allen Angaben zum Subunternehmer und dessen Leistungen schriftlich bei Angebotsabgabe mitzuteilen. 11. Mängelanzeigen: Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen sind der gebäudeverwaltenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Personals darstellen, dürfen die Arbeiten nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt werden. Die Haftung des Auftraggebers wegen Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht bleibt unberührt. 12. Vertragslaufzeit, Option und Endschaftsklausel Die offerierten Mietpreise müssen für das erste Vertragsjahr verbindlich sein. Ab dem 2. Vertragsjahr können Preisanpassungen geltend gemacht werden. Diese sind unter der Voraussetzung statthaft, dass der Bieter nachweisen kann, dass er seine Angebotspreise nicht halten kann, das sein bzw. seine Zulieferer ihm gegenüber zuvor Preise wirksam erhöht haben. Eine Prüfung zur Preisanpassung sowie die Vorlage entsprechender Nachweise behält sich der Auftraggeber vor. Die Preisanpassung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der so neu vereinbarte Preis gilt dann mindestens für 12 weitere Monate. Kommt keine Einigung über die neuen Preise zustande, so gilt der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten als beendet.In die Vertragspreise sind u. a. auch die finanziellen Auswirkungen aus der Anwendung der Gütergefahrenordnung Straße, aus sonstigen, bereits geltenden oder für den Lieferzeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften einzurechnen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit (Option) durch Erklärung gegenüber dem Bieter einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu erklären auf die Entfernung aller Geräte und Materialien gemäß Z. 4 zu verzichten und die eingesetzten Geräte und Materialien in sein Eigentum kostenlos zu übernehmen. Der Bieter macht gegenüber der Stadt Lahr keine Ansprüche geltend die dem weiteren Betrieb der Geräte durch die Stadt Lahr oder einem von der Stadt Lahr beauftragten Dritten entgegenstehen. Sollte auf eine Übernahme der Spender verzichtet werden, hat der Auftragnehmer alle Leihgegenstände auf seine Kosten zu entfernen und zu entsorgen. 13. Haftung: Der Bieter hat für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm und seinen Erfüllungshilfen verursachten Personen−, Sach− und Vermögensschäden. 14. Kündigung: Der Spenderleihvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung ist jedoch frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahr zulässig. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen, wenn ein städtisches Objekt von ihm − vorübergehend oder auf Dauer − nicht mehr genutzt wird und dadurch keine Mietobjekte mehr notwendig sind. Sollten nur Teile des Objektes nicht mehr genutzt werden, kann – auf Verlangen des Bieters − die Kündigung auf diese Teile beschränkt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: − Der Bieter beteiligt sich an wettbewerbsbeschränkten Absprachen (§ 1 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkung). − Der Bieter zahlt den Mitarbeitern seines Betriebes die tariflichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen nicht. bzw. nicht in vollem Umfang oder verstößt gegen die Bestimmungen des § 12 (Verbot von Leiharbeitsverhältnissen) bzw. er duldet solche Verstöße einen nach § 13 anerkannten Subunternehmers. − Der Bieter gewährt, verspricht oder bietet Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Auftraggeber Vorteile an. − Der Bieter stellt die Leistungen ein, oder es wird das Vergleichsverfahren gegen ihn eröffnet. − Der Bieter verstößt schwerwiegend gegen die Vertragsbestimmungen, so dass es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen: als derartige Verstöße kommen z. B. in Betracht: Die übernommenen Leistungen werden nicht zu dem Auftraggeber benannten Zeitpunkt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit und Art und Weise ausgeführt und trotz schriftlicher Mahnung wird keine Abhilfe geschaffen. Es werden Mitarbeiter angetroffen, für die eine vorgeschriebene Arbeitserlaubnis nicht vorliegt. Im Angebot wurden falsche Erklärungen abgegeben. Die Kündigung ist schriftlich auszusprechen. 15. Gerichtsstand: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 77933 Lahr/Schwarzwald 16. Sonstiges: Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Mietobjekte zu ändern. Der Bieter hat bei Erhöhung oder Minderung der Mietobjekte die angebotenen Preise zu halten. Die Laufzeit des Vertrages bzw. Mietobjektes wird durch die Änderung nicht verlängert, sondern richtet sich nach der Vertragslaufzeit (12.). Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnisses und der Preisvereinbarungen bedürfen schriftlicher Form. Der Bieter erklärt die vorstehenden Bedingungen im Falle einer Auftragserteilung anzuerkennen und das Angebot entsprechend den geforderten Leistungen (einschließlich Anlagen) zu erstellen. Für alle Beschäftigten des Bieters gelten die Arbeitsrichtlinien, sowie die Hausordnung des Objektes.
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a year ago
Close date
a year ago
Buyer information
Stadt Lahr
- Contact:
- Marple, Elizabeth
- Email:
- ausschreibung@lahr.de
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