Abschluss von Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Versorgung von Kontrastmitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House Modells
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Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen zu Kontrastmitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“ zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Bezugs von Kontrastmitteln im Rahmen des hessischen Sprechstundenbedarfs (SSB). Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.11.2025 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Lot 1: Amidotrizoesäure und Kombinationen, ATC - V08AA01 und ATC - V08AA20 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 2: Ioxitalaminsäure, ATC - V08AA05 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 3: Iopromid, ATC - V08AB05 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 4: Ioversol, ATC - V08AB07 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 5: Iodixanol, ATC - V08AB09 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 6: Iomeprol bis (incl.350mg), ATC - V08AB10 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 7: Iomeprol Hochdosis 400mg, ATC - V08AB10 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 8: Iobitridol, ATC - V08AB11 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 9: Bariumsulfat mit Suspensionsmittel, ATC - V08BA01 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 10: Gadoteridol, V08CA04 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 11: Gadobutrol, ATC - V08CA09 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 12: Gadobensäure, ATC - V08CA08 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 13: Gadoxetsäure, ATC - V08CA10 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 14: Ferucarbotran_Eisenoxid, Nanopartikel, ATC V08CB03 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 15: Iohexol, ATC - V08AB02 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 16: Iopamidol, ATC - V08AB04 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 17: Gadotersäure zur Intravenösen Anwendungen, ATC - V08CA02 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Lot 18: Gadotersäure zur intraartikulären Anwendung, ATC - V08CA02 Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmen inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rabattvereinbarung zu den genannten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessenten können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse, nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit der AOK Hessen, die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderte Geheimhaltungsvereinbarung und Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Interessenten, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt IV.2.2 "Bedingungen für die Öffnung der Angebote", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV2.7 sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein und in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland mit Kontrastmitteln
AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Published 5 months ago
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B/E2DW/QG112: LEVOCABASTIN u. LEVOCETIRIZINDIHYDROCHLORID
Bundeswehrverwaltung
Published 6 months ago
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AMD / Lieferung von Arzneimitteln (bundesweit) [75-2024]
BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Published 7 months ago
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Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption
BARMER Beschaffung und Vergabe
Published 7 months ago
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