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Stickstofftank und Stickstoffversorgung

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Das Halbleiterlabor benötigt für die Produktion von Halbleitern eine Versogung mit gasförmigem Stickstoff (GN2) sowie flüssigem Stickstoff (LN2) mit einer Tankanlage (zur Miete). Lot 1: Rahmenvereinbarung Start: 02.01.2024 (spätestens 31.01.2024) Gesamtlaufzeit bis 30.09.2028 Verbrauchsmengen von flüssigem und gasförmigem Stickstoff Der jährliche Verbrauch GN2 beträgt ca. 420.000 m³ (N2 / 1 Bar) ( ~ 610 m³ LN2). Der jährliche Verbrauch LN2 beträgt ca. 1 m³. Der Gasdruck des Verdampfers soll 10 Bar betragen. Der dauerhaft mögliche Gasfluss muss mindestens 60 m³ pro Stunde betragen. Die Größe des Tanks soll 50.000 Liter erfassen . Es müssen Spitzen von bis zu 100 % abgedeckt werden können. Die Abnahme von flüssigem Stickstoff muss bei einem geringeren Druck, als den 10 Bar des Verdampfers, erfolgen können. Dafür ist ein LN2 Tank so zu planen, dass bei obigen Verbrauch der Tank ca. alle 2 Wochen wieder befüllt werden muss. Gefüllt darf das Gesamtgewicht 60 Tonnen nicht überschreiten. Ein dem erforderlichen Gasfluss angepasster Verdampfer ist ebenfalls einzuplanen. LN2 Lieferung: Der Tank ist mit der LN2 -Qualität 5.0 zu füllen. Der AN soll den Füllstand durch die Nutzung einer Telemetrie überwachen. Die Lieferung soll automatisch so ausgeführt werden, dass es zu keinen Versorgungslü-cken kommt. Eine außerplanmäßige Bestellung seitens des HLL muss jederzeit möglich sein. Der AN gilt auch gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beför-derung gefährlicher Güter auf der Straße) 1.2.1 als Empfänger und nimmt die Pflichten, die im ADR 1.4.2.3 (Pflichten der Hauptbeteiligten: Empfänger) und in der GGVSEB (Ge-fahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) § 20 (Pflichten des Empfän-gers) beschrieben sind, wahr. Der AN trägt die Befüllerpflichten, die in der GGVSEB § 23 (Pflichten des Befüllers) be-schrieben sind. Der AN bestätigt, dass der Fahrzeugführer einer Unterweisung für die Handhabung der Fülleinrichtung erhalten hat. Auf Nachfrage ist eine Kopie der Unterweisung zu übermit-teln. LN2-Tank Aufbau: Die Verantwortung für den Aufbau bzw. Austauschs der Tankanlage sowie des Verdampfer liegt bei dem AN. Die Anlage bleibt im Eigentum des AN. Der AN soll Arbeiten an der Anlage vorher mit dem HLL koordinieren um Konflikte mit anderen Gewerken bzw. HLL-Aktivitäten zu vermeiden Sicherheit und Wartung Die von der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebenen Prüfungen, sowie regelmäßige Wartungen an dem LN2 -Tank und Verdampfers, sind durch den AN auszufüh-ren. Die einwandfreie Funktion und Betriebssicherheit ist durch den AN zu gewährleisten.

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a year ago

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a year ago

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Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft

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ausschreibung@mpp.mpg.de

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