Erschließungsträger für Wohn- und Gewerbebebauung Gebietsentwicklung Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“, Erschließung des künftigen Baugebiets einschließlich Bodenordnung
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung von Leistungen eines Erschließungsträgers, dessen Aufgabe es ist, das Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“ einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern unter Anwendung von § 11 BauGB bauleitplanerisch zu entwickeln, umzulegen und zu erschließen. Unter Mitwirkung des Erschließungsträgers wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden, das das als Mantel für die vom Erschließungsträger vorzubereitende konsensuale Bodenordnung dienen soll. Ein Umlegungsbeschluss wird zu gegebener Zeit durch die Stadt Ettlingen gefasst werden. Der Erschließungsträger stellt die Erschließungsanlagen her, übergibt diese an die Stadt und refinanziert sich durch die Eigentümer im Erschließungsgebiet. Lot 1: Die Stadt Ettlingen beabsichtigt eine ca. 7 ha große Fläche einerseits als Wohngebiet mit einer Einfamilienhausbebauung (Teilbereich I Kita und Wohnen Ost) andererseits als höher verdichtete Bebauung mit Gebäuden für Geschosswohnungsbau und nicht störender gewerblicher Nutzung zu entwickeln (Teilbereich II Gewerbe und Wohnen West). . Das Plangebiet grenzt im Westen an die Karlsruher Straße und im Süden an die Ludwig-Erhard-Straße und liegt östlich des Stadtteils Neuwiesenreben. Ausgehend von dem vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenplan, sollen ca. 400 Wohneinheiten entstehen, und entlang der Karlsruher Straße Nutzungsfläche für nicht störendes hochwertiges Gewerbe entwickelt werden. Insgesamt sind etwa 43.000 m² Bruttogrundfläche für Wohnen und ca. 17.000 m² Bruttogrundfläche für Gewerbe vorgesehen. . Insgesamt sind neben der Stadt Ettlingen 11 Grundstückseigentümer/-gemeinschaften (Stand: Jan. 2022) vorhanden. Ca. 54.000 m² Grundstücksfläche (inkl. der vorhandenen Verkehrs- und Grünflächen) innerhalb des zukünftigen Bebauungsplangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Ettlingen. . Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung von Leistungen eines Erschließungsträgers, dessen Aufgabe es ist, das Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“ einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern unter Anwendung von § 11 BauGB bauleitplanerisch zu entwickeln, umzulegen und zu erschließen. Unter Mitwirkung des Erschließungsträgers wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden, das das als Mantel für die vom Erschließungsträger vorzubereitende konsensuale Bodenordnung dienen soll. Ein Umlegungsbeschluss wird zu gegebener Zeit durch die Stadt Ettlingen gefasst werden. . Hierzu bedient sich der Erschließungsträger der Leistungen des Landratsamtes Karlsruhe – Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung. Diese Leistungen sind durch den Erschließungsträger entsprechend seiner Erfordernisse zur Vorbereitung der gewünschten konsensualen Grundstücksordnung abzurufen und zu steuern. . Die Ingenieurleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen durch 2 Stadtplanungsbüros getrennt – zeitlich gestuft – nach Teilabschnitt 1 und Teilabschnitt 2 durchgeführt werden. Sämtliche erforderlichen Ingenieur- und sonstigen Leistungen sind in Abstimmung mit der Stadt Ettlingen durch den Erschließungsträger zu beauftragen. . Hierbei bildet den wesentlichen Gegenstand der Leistungen des Erschließungsträgers die sogenannte Projektvorbereitung – Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer –, das Projektmanagement in Bezug auf die Bodenordnung sowie die Durchführung der Erschließung in Bezug auf leitungsgebundene Anlagen, Straßenerschließung und optional der Wärmeversorgungsanlagen, soweit diese im öffentlichen Straßenraum liegen. Hinzu kommen die Koordination sowie die Koordination aller Maßnahmen zur Durchführung einer Vermessung und Abmarkung. . Darüber hinaus steuert der Erschließungsträger das jeweils mit der Bauleitplanung betraute Stadtplanungsbüro und führt sämtliche Maßnahmen zur rechtskonformen Umsetzung der Bauleitplanung, also auch das Eingriffs- und Ausgleichsprogramm für die durch die zugelassene Bebauung ausgelösten Eingriffe in den Naturhaushalt, die Maßnahmen des Artenschutzes durch. . Zur Umsetzung der Erschließung gehört auch die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers. Aufgabe des Erschließungsträgers ist es auch, mit im Plangebiet eventuell befindlichen Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen umzugehen, diese ggf. zu entsorgen bzw. die erforderlichen Untersuchungen auf Kampfmittel und deren eventuelle Beseitigung durchzuführen. . Der Erschließungsträger hat im Zusammenwirken mit den Leitungsträgern für Gas, Strom, Telekommunikation die Verlegung von Wasser- und Abwasserrohrleitungen im Plangebiet einschließlich eventueller Vorstreckung in die Baugrundstücke durchzuführen.
Timeline
Publish date
a year ago
Close date
a year ago
Buyer information
Stadt Ettlingen – Justitiariat – Zentrale Vergabestelle
- Contact:
- Herr Peter von Vietinghoff
- Email:
- JU02@ettlingen.de
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