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Dienstleistungen als Brandschutzhelfer bei Veranstaltungen für das Theater & Konzerthaus Solingen

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Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und weiterer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Es soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Personaldienstleistungen als Brandschutzhelfer für das Theater & Konzerthaus Solingen für das Jahr 2025 geschlossen werden. Das Kulturmanagement der Klingenstadt Solingen ist Betreiberin des Theater & Konzerthaus. Im Zuge der brandschutztechnischen Ertüchtigungen und Baumaßnahmen erfordert ein Interims-Evakuierungskonzept den zusätzlichen Einsatz von brandschutzhelfenden Kräften bei Veranstaltungen. Demnach sind bei allen Veranstaltungen eine erhöhte Anzahl an Brandschutzhelfern vorzuhalten. Für das Theater bis zu 10 Brandschutzhelfer, im Konzerthaus bis zu 9 Brandschutzhelfer und ggf. ein weiterer Brandschutzhelfer im Flur, 1. Obergeschoss, bei gleichzeitiger Nutzung der Tagungsräume und des großen Konzertsaales. Da das Veranstaltungsgefüge im Theater & Konzerthaus ein sehr dynamisches ist, kann für die Ausschreibung der Leistungen lediglich auf Erfahrungswerte bzgl. der Einsatztage und Anzahl der einzusetzenden Brandschutzhelfer zurückgegriffen werden. Daher wurden die Daten aus 2024 als Basis herangezogen. Die erforderlichen Kapazitäten der Brandschutzhelfer stellt sich daher wie folgt dar: ? Je Brandschutzhelfer werden pro Einsatz 3,5 Stunden als Mittelwert angenommen. Dabei kann es sein, dass Einsatzzeiten auch deutlich länger oder kürzer sein können. Die tatsächlichen Einsatzzeiten regelt die vertraglich zu vereinbarende Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. ? Derzeit wurden rund 400 Veranstaltungen identifiziert, die einen Brandschutzhelfereinsatz erfordern. ? Im Minimalfall erfolgt kein Einsatz von Brandschutzhelfern, im Maximalfall der Einsatz von 21 Brandschutzhelfen. Im Vergabeverfahren anzubieten ist der durchschnittliche Stundensatz ohne etwaiger gesetzl. Zuschläge für Sonntags- und/oder Nachtarbeit in Euro netto je abzurechnender Personalzeitstunde à 60 Minuten pro eingesetzter Person. Zusätzlich sind die Stundensätze für Sonntags-/Feierttagsarbeit sowie Nachtarbeit in Euro netto je abzurechnender Personalzeitstunde à 60 Minuten pro eingesetzter Person anzugeben. Die im anhängenden Vertragsmuster genannten Bedingungen sind vollumfänglich zu erfüllen.

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2 months ago

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29 days ago

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