Krankentransportleistungen (2023 ff.) für den Rettungsdienst der Stadt Münster
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von sechs (6) öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Einbindungsvereinbarung je Los) zwecks Übertragung der Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports auf Dritte für einen Zeitraum von vier (4) Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. einer Verlängerungsoptions um zwölf (12) Monate (Optionszeitraum) gegen eine pauschale jährliche Vergütung. Daneben wirkt der Beauftragte auf Anforderung auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine einsatzabhängige pauschale Vergütung mit. Die Beauftragten führen die Aufgabe nach Weisung der Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Vergabe erfolgt als soziale und andere besondere Dienstleistung im Sinne von § 130 Abs 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart eines offenen Verfahrens. Der Kreis der Bieter ist nicht auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen i.S.v. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB beschränkt. Lot 1: Los 1 Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten: - KTW 2: Mo. bis Fr.: 6:00 Uhr bis 11:00 Uhr; Samstag: 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr; Sonn-/Feiertage: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr (39,5 Vorhaltestunden je Woche) - KTW-11: Mo. bis Fr.: 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr (40 Vorhaltestunden je Woche) - KTW-6: Mo. bis Fr.: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr (27,5 Vorhaltestunden je Woche) Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten: - Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss. - Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden. Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung. Lot 2: Los 2 Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten: - KTW 3: Mo. bis Fr.: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Samstag: 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr; Sonn-/Feiertage: 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr (39 Vorhaltestunden je Woche) - KTW-7: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr (30 Vorhaltestunden je Woche) - KTW-10: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (37,5 Vorhaltestunden je Woche) Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten: - Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss. - Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden. Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung. Lot 3: Los 3 Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten: - KTW 4: Mo. bis Fr.: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Samstag: 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr; Sonn-/Feiertage: 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (47,5 Vorhaltestunden je Woche) - KTW-14: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr (60 Vorhaltestunden je Woche) Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten: - Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss. - Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden. Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung. Lot 4: Los 4 Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten: - KTW 5: Mo. bis Fr.: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Samstag: 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr (37 Vorhaltestunden je Woche) - KTW-8: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr (35 Vorhaltestunden je Woche) - KTW-9: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr (37,5 Vorhaltestunden je Woche) Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten: - Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss. - Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden. Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung. Lot 5: Los 5 Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten: - KTW 13: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (55 Vorhaltestunden je Woche) - KTW-12: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr (47,5 Vorhaltestunden je Woche) Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten: - Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss. - Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden. Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung. Lot 6: Los 6 Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten: - KTW 1: täglich 24 Stunden (168 Vorhaltestunden je Woche) Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten: - Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss. - Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden. Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
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2 years ago
Award date
2 years ago
Buyer information
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
- Contact:
- Amt 15 - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
- Email:
- vergaben@stadt-muenster.de
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