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Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2022

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Description

Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen im Bereich Straßenbau gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB bzw. ZTV BEA-StB Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung mit Planograph Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereich, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2023 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich nachstehender Verlängerungsoptionen am 31.12.2023. Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

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3 years ago

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in 10 months

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