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Europaweit offener zweiphasiger Kunstwettbewerb, Kunst am Bau Modulare Kita-Bauten für Berlin (MOKIB)

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Lot 1: Art des Wettbewerbverfahrens: Der Kunstwettbewerb wird als europaweit offener zweiphasiger Kunstwettbewerb für professionell tätige Künstlerinnen, Künstler und Künstler*innengruppen durchgeführt. Das Verfahren erfolgt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), soweit diese für Kunstwettbewerbe anwendbar ist, und folgt dem Leitfaden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für das Land Berlin (Stand 2019). Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Auslobungsunterlagen werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen der teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler und Künstler*innengruppen sind ebenfalls in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Auch das Rückfrage-kolloquium der zweiten Phase des Wettbewerbs findet auf Deutsch statt. Anlass und Ziel: Mit den Modularen Kita-Bauten für Berlin (MOKIB) entstanden und entstehen seit 2019 an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Berlins neue Kinder-tagesstätten. Sie schaffen bis 2023 insgesamt bis zu 1.224 neue Kitaplätze im Land Berlin. Als Bauherrin führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) die Baumaßnahmen des MOKIB-Programms für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) als Bedarfsträgerin durch. Nach Fertigstellung gehen die Bauten an die jeweiligen Betreiber über, wobei es sich um Kita-Eigenbetriebe und freie Träger handelt. Im Ergebnis des 2017 ausgelobten Architekturwettbewerbs wurden zwei Architekturbüros mit der Generalplanung beauftragt: Kersten Kopp Architekten GmbH, Berlin sowie karlundp Gesellschaft von Architekten mbH, München. Die von den Architekturbüros jeweils entworfenen Bauten bestehen aus standardisierten, modularen Elementen in Holzbauweise. Insgesamt werden zwei Gebäudetypen realisiert. Ziel des Wettbewerbs ist es, für bis zu sieben MOKIBs jeweils eine eigenständige und speziell für diese Aufgabe entwickelte Kunst am Bau zu realisieren. Wettbewerbsgegenstand: Gegenstand des Kunstwettbewerbs sind Entwurf und Ausführung von bis zu sieben Kunstwerken. Zur Form der Kunst am Bau gibt es seitens des Auslobers keine inhaltlichen und formalen Vorgaben sofern die Nutzung des jeweiligen Wettbewerbs-bereichs nicht eingeschränkt wird und die Urheberrechte der Architektinnen und Architekten beachtet werden. Ausgenommen sind der Einsatz von Wasser und Video. Kunststandorte sind bei jeder Kita sowohl im Innen- als auch im Außenraum gegeben. Die Gestaltung mehrerer Kita-Standorte durch nur einen Entwurf ist nicht vorgesehen. Die Teilnehmenden können für nur einen Kita-Standort einen Entwurf einreichen. Es ist erlaubt, innerhalb einer Kita kunststandort-übergreifend zu arbeiten. Der künstlerische Entwurf soll einen Bezug zum Kita-Standort herstellen, dies kann über dessen modulare Architektur oder den räumlichen Kontext erfolgen, sowie über den ökologischen und nachhaltigen Charakter der Gebäude. Des Weiteren kann auf die inhaltliche Ausrichtung der Kitas eingegangen werden. Der Entwurf soll durch künstlerische Qualität und Aussagekraft überzeugen. Die Kunst am Bau kann sich dabei sowohl in die baulichen Strukturen einfügen als auch eine eigenständige gestalterische Position entwickeln. Geforderte Leistungen: In der 1. Phase sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgefordert, eine künstlerische Idee in Form einer Skizze verbunden mit konzeptionellen Überlegungen einzureichen. Es werden kein ausgearbeiteter Entwurf oder technische Details erwartet. Das Preisgericht wählt bis zu 21 Teilnehmende für die 2. Phase aus, in der über die grundsätzlichen Lösungsansätze hinaus eine detaillierte Ausarbeitung des Entwurfs zur Realisierung erwartet wird. Die teilnehmenden Künstlerinnen, Künstler und Künstler*innengruppen verpflichten sich, eine Arbeit einzureichen, die eigens für diesen Kunstwettbewerb und die Wettbewerbsaufgabe konzipiert ist.

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2 years ago

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