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VÖ Neubau Grundschule Michaelisschule / Tragwerksplanung

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Value

184,744 EUR

Current supplier

Ingenieurbüro Pax

Description

Die Stadt Georgsmarienhütte hat sich zum Ziel gesetzt, die Infrastruktur ihrer Bildungs-einrichtung zukunftsweisend neu zu denken und aktuelle schulpädagogische und schul-soziologische Entwicklungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Georgsmarienhütte entschieden die bestehende Michaelisschule und den Michaelis-Jugendtreff einschließlich der dazugehörigen Außenanlagen zu erneuern. Der Grundschulneubau und Jugendtreffneubau sollen auf dem östlich anschließenden freien Grundstück erstellt werden. Das Grundschulgebäude soll 3-zügig (sowie mit der Option eines 4. Zuges zu einem späteren Zeitpunkt) mit integriertem offenen Ganztag und separat dazu ein Jugendtreff (Michaelistreff) errichtet werden. Der bestehende Schulkomplex wird im Anschluss nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Grundschule und des neuen Jugendtreffs rückgebaut und das Bestandsgrundstück freigeräumt. Das Areal wird aktuell städtebaulich neu gefasst und neben der Schule zusätzlich um neue Wohngebiete erweitert. Für das neu zu errichtende 3-zügige Grundschulgebäude ist eine Nutzungsfläche von ca. 2.390 m² und für den neu zu errichtenden Michaelis-Jugendtreff ist eine Nutzungsfläche von ca. 319 m² zu realisieren. Planerisch ist eine mögliche Erweiterung der Grundschule um einen 4-Zug mit einer Nutzungsfläche von ca. 420 qm zu berücksichtigen. Die Flächen sind im weiteren Projektverlauf in Absprache mit dem Auftraggeber zu optimieren bzw. anzupassen. Der Neubau der Michaelisschule soll auf dem Grundstück der Stadt Georgsmarienhütte, Grundstück Gemarkung Oesede, Flur 34, Flurstück 69 in direkter Nähe zur Bestandsschule errichtet werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Georgsmarienhütte. Die Grundstücksgröße beträgt rund 10.800 m². Der Stadt Georgsmarienhütte ist an der Sicherstellung eines nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens der neuen Gebäude und Außenanlagen gelegen. Die Stadt Georgsmarienhütte beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 Vergabeverordnung (VgV) die Leistungen "Planungsleistungen für den Neubau der Grundschule Michaelisschule mit angegliedertem Jugendtreff" zu vergeben. Lot 1: Die Stadt Georgsmarienhütte ist eine selbständige Gemeinde im Südwesten des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen. Im Rahmen umfassender Modernisierungsvorhaben plant die Stadt Georgsmarienhütte einen Neubau der Michaelisschule. Die bestehenden Grundschul-gebäude in Georgsmarienhütte sind nicht mehr sanierungsfähig und sollen abgerissen werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Georgsmarienhütte. Die Grundstücksgröße beträgt rund 10.800 m². Wachsende pädagogische und gesellschaftliche Anforderungen, die an Bildungseinrichtungen heute und in Zukunft gestellt werden (z. B Inklusion, Integration) erfordern ein mit Weitblick und Offenheit für mögliche pädagogische Erfordernisse gestaltetes Schulreal und daher auch eine Architektur, die mittel und langfristig Veränderung zulässt. Der Neubau der Michaelisschule und des Jugendtreffs in Georgsmarienhütte soll ein lebendiger Ausdruck einer neuen Lern- und Teamkultur werden und sich gut in das Gesamtkonzept des Stadtteils einfügen. Auf dem Schulareal samt Außenanlagen sollen attraktive Entwicklungs- und Begegnungsräume für Kinder und Jugendliche entstehen und weitsichtig ausgebaut werden. An den Tragwerksplaner sollen folgende Leistungsbilder vergeben werden: - Tragwerksplanung gem. § 51 i. V. m. Anl. 14 HOAI 2021 - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anl. 1 (zu § 3 Absatz 1), Nr. 1.2 HOAI 2021 - Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz) gem. Anl. 1 (zu § 3 Absatz 1), Nr. 1.2 HOAI 2021 Der genaue Umfang der zu beauftragenden Grundleistungen und Besonderen Leistungen ist den Leistungsbildern in den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen. Die Stadt Georgsmarienhütte strebt dabei keine Nachhaltigkeits-Zertifizierung an. Dem Tragwerksplaner obliegt in seiner Verantwortung in Zusammenarbeit mit den übrigen Projektbeteiligten die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Dabei sind die Nachhaltigkeitskriterien in Anlehnung an eine DGNB -Zertifizierung für Bildungsbauten in Abstimmung mit dem Bauherrn und unter Einbeziehung der Nutzer zu ermitteln und bei der weiteren Planung- und Projektumsetzung zu berücksichtigen.

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