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Ausgleichsflächenpool-Management

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Die Stadt Aurich beauftragt einen geeigneten Anbieter mit dem Management bestehender Ausgleichsmaßnahmen, mit der Vermittlung für die Beschaffung von neuen Ausgleichsflächen inner- halb der Suchräume des Flächennutzungsplanes und mit der Verwaltung von Ausgleichsflächen mit: - der Herstellung von Maßnahmen auf neuen Ausgleichsflächen, - dem Monitoring und der Kontrolle der Dauerpflege und - der Betreuung der Mängelbeseitigung bei Abweichungen von den Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen aus der Bauleitplanung (Umweltberichte) und aus der Vorhabenplanung auf bestehenden Ausgleichsflächen. Lot 1: Die Stadt Aurich besitzt, betreut und plant für Eingriffsvorhaben im Stadtgebiet externe Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen. Weiter besitzt die Stadt Flächen, die nicht als Ausgleichsflächen genutzt und für eine spätere Verwendung als Ausgleichsflächen zur landwirtschaftliche Nutzung verpachtet oder anderweitig zwischengenutzt werden. Die Ausschreibung enthält die Leistungen, die in einem Kalenderjahr für das Ausgleichsflächenpool-Management anfallen. Die Beauftragung erfolgt für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre beginnend ab dem 01.01.2024. Die bestehenden Ausgleichsflächen und die Ausgleichsflächensuchräume sind in den anliegenden vier Karten dargestellt. Alle Flurstücke, die Bestandteil des derzeitigen Leistungsumfanges sind, werden auch in den drei Tabellen zum Flächenpool, zum Ersatzwallheckenprogramm und zum Buschprogramm in der Anlage aufgeführt. Die in den Bebauungsplänen und in den vorhabenbezogenen Plänen zugeordneten flächigen Ausgleichsmaßnahmen werden ausschließlich von der Stadt Aurich auf städtischen Eigentumsflächen entsprechend § 4c und § 135a Absatz 2 BauGB hergestellt. Das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt umfasst Wallhecken-Neuanlagen auf privaten Grundstücksflächen, die vorwiegend von den Privateigentümern hergestellt werden. Der dauerhafte Erhalt und Schutz erfolgt über den naturschutzrechtlichen Schutz als geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 (3) Niedersächsisches Naturschutzgesetz. Das Buschprogramm der Stadt umfasst Feldgehölz-Neuanlagen auf privaten Grundstücksflächen, die von den Privateigentümern hergestellt werden. Der dauerhafte Erhalt und Schutz erfolgt über den waldrechtlichen Schutz nach § 8 (1) Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Die Stadt Aurich beauftragt einen geeigneten Anbieter mit dem Management bestehender Ausgleichsmaßnahmen, mit der Vermittlung für die Beschaffung von neuen Ausgleichsflächen inner- halb der Suchräume des Flächennutzungsplanes und mit der Verwaltung von Ausgleichsflächen mit: - der Herstellung von Maßnahmen auf neuen Ausgleichsflächen, - dem Monitoring und der Kontrolle der Dauerpflege und - der Betreuung der Mängelbeseitigung bei Abweichungen von den Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen aus der Bauleitplanung (Umweltberichte) und aus der Vorhabenplanung auf bestehenden Ausgleichsflächen. Die Lage und Begrenzung der unmittelbar und mittelbar benötigten Grundstücke in den Projektgebieten bzw. Ausgleichsflächensuchräumen werden individuell zwischen der Stadt und dem Auftragnehmer abgestimmt. Die Stadt kann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer weitere dem Ziel der Eingriffskompensation entsprechende Ausgleichsflächensuchräume oder Einzelflächen hinzuziehen. Der Ausgleichsflächenerwerb im Anschluss an eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt nach der Beschlussfassung durch die politischen Gremien über den Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement der Stadt Aurich. Die Durchführung sämtlicher beauftragter Leistungen erfolgt in Abstimmung und nach Freigabe durch die Stadt. Der Kostenrahmen und die Leistungspositionen ergeben sich auch aus der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135 c Baugesetzbuch vom 30.12.2022 der Stadt Aurich. Weitere Grundlagen für die Durchführung der Leistungen sind das Muster für den Abschluss von Pachtverträgen zum Flächenpool, das Muster für den Abschluss von Gestattungsverträgen zum Ersatzwallheckenprogramm und das Muster zum Abschluss von Gestattungsverträgen zum Buschprogramm. Grundlagen für die Freianlagenplanung für die herzustellenden Ausgleichsmaßnahmen sind neben der städtischen Satzung über Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen vom 30.12.2022 (Ausgleichsbetragssatzung) auch die HOAI 2021 §§ 37 ff und Anlage 11 sowie die städtische Baumschutzsatzung. Die Bauarbeiten sind nach den nachstehenden Normen in der jeweilig neuesten Fassung auszuschreiben: DIN 18 300 Erdarbeiten, DIN 18 320 Landschaftsbauarbeiten, DIN 18 915 Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke, DIN 18 916 Pflanzen und Pflanzarbeiten, DIN 18 917 Rasen und Saatarbeiten. Weitere Vorgaben ergeben sich für bestimmte positionen aus dem Verzeichnis der Anlagen Nr. 01 bis Nr. 16, die dem Leistungsverzeichnis als Kalkulationsgrundlagen beigefügt werden.

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a year ago

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a year ago

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Stadt Aurich

Contact:
Zentrale Vergabestelle
Email:
vergabestelle@stadt.aurich.de

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