Stadt Neumarkt i. d. Opf., Schülerbeförderung im Stadtgebiet nach den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs
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Die Stadt Neumarkt i. d. Opf. beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Stadtgebiet der Stadt Neumarkt entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung zum/vom Heimatort. Der Auftrag unterfällt nicht (!) der Freistellungs-Verordnung. Lot Los 1 - Zur und von der Grundschule Wolfstein und zu und von der Mittelschule Weinberger Straße: Schülerbeförderung Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Wolfstein und der Mittelschule Weinbergerstraße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV). Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn, sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln. Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags. Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen. Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen. Lot 2: Los 2 – Zur und von der Mittelschule West und zu und von der Grundschule Pölling Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Pölling, der Grundschule Woffenbach und der Mittelschule Woffenbacher Straße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit de rBayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV). Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln. Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags. Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen. Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen. Lot 3: Los 3 – Zur und von GS Hasenheide, der GS Bräugasse (Asyl, zeitl. begrenzt), der GS Deining (Inklusion, zeitl. begrenzt) sowie der Mittelschule Weinbergerstraße und der GS Theo-Betz Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Hasenheide, der Grundschule Bräugasse (Asyl, zeitl. begrenzt), der Grundschule Deining (Inklusion, zeitl. begrenzt) sowie der Mittelschule Weinbergerstraße und der Grundschule Theo-Betz zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung(Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV). Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln. Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Längein km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Diese sindBestandteil des Vertrags. Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen. Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen. Lot 4: Los 4 – Zur und von der Grundschule Wolfstein und der Mittelschule Weinbergerstraße Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Wolfstein und der Mittelschule Weinbergerstraße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV). Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln. Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags. Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen. Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen. Lot 5: Los 5 - optionale Nachmittagsbeförderung nach dem Ende der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung von diversen Schulen Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler aller Schule nach dem Ende der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung. Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils nach dem Ende der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln. Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags. Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen. Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
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Publish date
a year ago
Award date
a year ago
Buyer information
Stadt Neumarkt i.d.OPf.
- Contact:
- Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
- Email:
- vergabe@schrems-partner.de
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