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Fahrstromverstärkung 750 Volt, GW Hessestraße, Anpassung der Fahrleitungsanlage
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Description
Im Zuge der Fahrstromverstärkung des Streckennetzes wird das neue Gleichrichterwerk Hessestraße errichtet. Zur fahrstomtechnischen Anbindung an die Fahrleitungsanlage ist es erforderlich, 4 neue Einspeisepunkt aufzubauen. Bestandteil der Ausschreibung ist: - Herstellung von 2 Stk. Bohrrohrgründugen für Fahrleitungsmaste - Lieferung und Montage von 2 Stck Fahrleitungsmasten aus HEM- Profil - Anpassung der Fahrleitungsanlage für die Montage der neuen Einspeisepunkte - Montage der Schaltschränke (Beistellung durch AG) für die neu aufzubauenden Fahrleitungseinspeisungen - Herstellung der Kabelverbindungen vom Schaltschrank zur Fahrleitungsanlage (zum jeweiligen Speisepunkt) - Montage von 4 Stk. Einspeisepunkte in die Fahrleitungsanlage Lot 1: Auszüge aus der Baubeschreibung: Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Verkehrs Gesellschaft Frankfurt am Main mbH wird im Zuge des Projektes Fahrstromverstärkung Stadtbahn im Stadtteil Heddernheim ein neues Gleichrichterwerk errichten. Der Standort befindet sich auf einem Grundstück innerhalb des Abzweiges der Stadtbahnlinie U2 in Richtung Sandelmühle und der Stadtbahnlinien U1, U3, U8 in Richtung Zeilweg. Zur fahrstromtechnischen Anbindung der tangierenden Streckenäste ist es notwendig punktuell die Fahrleitung in der Art anzupassen, dass vier neue Einspeisestellen errichtet werden können. Auszuführende Leistungen Die Fahrleitungsanlage in dem Bereich ist als Kettenwerksfahrleitung mit einem Fahrdraht 120 mm² (beweglich Nachgespannt), einem Trageseil 120 mm² (fest abgespannt) und einem zusätzlichen Tragseil (120 mm²) je Gleis als Verstärkungsleitung aufgebaut. Die Fahrleitungsmaste sind im Bestand als Gitterwinkelmaste bzw. Rahmenflachmaste nach DB- Bauweise ausgeführt. Als Fahrleitungsstützpunkte kommen Rohrschwenkausleger in Aluminiumbauweise bzw. Querfelder mit zwei Richtseilen zur Anwendung. Für den neu zu errichtenden doppelten Speisepunkt SP 500/501 (Strecke U2, Richtung Bad Homburg) wird ein zusätzlicher neuer Mast 3847.M0045 notwendig. Dieser Mast erhält einen Hochkettenausleger über zwei Gleise in Aluminiumbauweise. Aufgrund der höheren statischen Belastung durch den Aufbau der neuen Speisepunkte SP 177 und SP 178 (Strecke U1, U3 und U8), muss der vorhandene Gitterwinkelmast 3025.M0300 durch einen neuen Mast ersetzt werden. Der neue Mast wird zwischen dem zu erneuernden Mast und der Winkelstützwand in der Geländespitze des GW errichtet. Die vorhandenen Querfelder (zwischen Mast 3025.M0310 und 3025.M0300 bzw. Mast 3025.M0290 und 3025.M0300) werden vom alten auf den neuen Mast übernommen. Die beiden Speisepunkte Sp177 und SP178 werden am neuen Mast 3025.M0300 aufgebaut. Die bestehenden Kuppelschalter am zu ersetzenden Bestandmast sowie die vorhandenen Abfangungen (Festpunktanker, Abfangung Fahrdraht Gleiswechsel, Abfangung Tragseil) müssen ebenfalls auf den neuen Mast umgebaut werden. Das Setzen der Schranksockel und die Montage der Schaltschränke für die Einspeiseschalter sind ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Schaltschränke, inkl. der dazugehörigen Sockel, werden vom AG beigestellt. Die Herstellung der Verbindung vom Schaltschrank zur Fahrleitung (Fertigstellung der teilweise schon vorhandenen Kabeltrasse, verlegen der Speisekabel 500² zum Mast, Mastaufführung im Schutzrohr, Masttraverse, Kabelführung am Ausleger/ am Querseil und Anschluss an die Fahrleitung) sowie die Montage der Streckentrenner bzw. das neu einregulieren der Bestandstrenner und die Montage der A1/ A2- Ableiter ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN enthalten. Sämtlich benötigte Kabel für die Maßnahme werden vom AG beigestellt. Als Gründungsart für die neu zu errichtenden Fahrleitungsmasten, bestehend aus HEM- Profil, sind Bohrrohrfundamente vorgesehen. Für die Herstellung der Gründungen ist ein mobiles Bohrgerät mit Gummibereifung erforderlich. Die Gründungsarbeiten erfolgen vom anstehenden Gelände aus. Die zu verwendenden Abmessungen der Bohrrohre sind in der Mast- und Fundamentlisten (Anlage) näher beschrieben. Falls der anzutreffende Boden eine Bohrrohrgründung nicht zulässt, ist nach Abstimmung mit dem AG eine Mastgründung mittels Blockfundament möglich. An den neuen Maststandorten sind Kabelschürfungen durchzuführen, um die Kabel- bzw. Trassenfreiheit festzustellen. Sollten Kabel oder andere Leitungen vorgefunden werden, sind in Abstimmung mit den betroffenen Leitungsbetreibern und dem AG Anpassungen an den Standorten des Mastes bzw. Anpassungen an den Leitungen vorzunehmen. Bei allen Erdbaumaßnahmen muss eine Kampfmittelsondierung stattfinden. Ausführungsart nach den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen und unter vorheriger Abstimmung mit dem AG. Das vorliegende Leistungsverzeichnis sowie die Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die Bauausführung erfolgt nach der geprüften Ausführungsplanung. Die vom Auftragnehmer abgegebenen Preise verstehen sich für die Lieferung und Montage der gesamten, betriebsfertigen Anlage, einschließlich der Kosten für Fracht, Verpackung und Lagerung und beinhalten sämtliche noch erforderliche (bauseits nicht aufgeführte) Stemm-, Durchbruchs- und Befestigungsarbeiten einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. Der Auftragnehmer hat die für den Transport und Montage geeigneten Fahrzeuge, einschließlich der für das Auf- und Abladen erforderlichen Geräte und Maschinen zur Verfügung zu stellen. Das Transportrisiko geht ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Für Fahrten auf den Gleisen dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die von der VGF zugelassen sind. Die Bereitstellung von Kränen, Gerüsten, Leitern, Kompressoren, Abbruchhämmer, Bohrvorrichtungen, Baumaschinen und Geräten jeglicher Art, einschließlich sämtlicher Betriebsstoffe, sowie des Bedienpersonals, ist Sache des Auftragnehmers. Dem Bieter wird empfohlen, sich mit der Örtlichkeit (Ortsbesichtigung nach Terminabsprache) vertraut zu machen. Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Es finden parallel zu den Fahrleitungsarbeiten Montagearbeiten zur Errichtung des GW Heddernheim statt (Gebäudefundamente herstellen, Anlieferung und Aufstellen des GW, Anlieferung und einbringen der Anlage, etc.). Eine terminliche Abstimmung des AN mit den anderen, zeitgleich tätigen, Gewerken hat stattzufinden. Zugänge, Zufahrten Das Baufeld ist nur über das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim, Zufahrt über die Hessestraße, zugänglich. Für Erschwernisse aus weiterem Materialtransport, der sich aus der Besonderheit der Baustelle ergibt, werden keine gesonderten Vergütungen oder Zulagen gewährt. Der Materialtransport aller Baumaterialien bis zur Verwendungsstelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Dem AN werden seitens des Auftraggebers keine Anschlüsse an Ver- oder Entsorgungsmedien gestellt. Es ist Sache des AN, sich Anschluss zu Medien wie Strom, Wasser, Abwasser etc. zu beschaffen. Lager- und Arbeitsplätze Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen sind vom AN eigenverantwortlich zu beschaffen. Anfallende Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen der Baustelleneinrichtung abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Anlagen im Baubereich Im Bereich der geplanten Gründungen und der herzustellenden Kabeltrassen kreuzen zum Teil mehrere Ver- und Entsorgungsleitungen, genaue Hinweise sind den Plänen der Versorgungsträger zu entnehmen. Rechtzeitig zum Baubeginn ist die Trassenauskunft der zuständigen Versorger (Mainova, Telekom, Siemens etc.) einzuholen. Auszüge aus der Baubeschreibung: Bauablauf Die Arbeiten sind für den Zeitraum August 2023 bis Mai 2024 vorgesehen. Das Herstellen der Mastgründungen soll vor dem Beginn der Tiefbauarbeiten für das GW- Gebäude, Arbeiten ab August 2023 vorgesehen, erfolgen. Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung hat der AN einen detaillierten Terminplan für die Maßnahme dem AG zur Abstimmung vorzulegen.
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