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Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie. In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden. Weitere Informationen zur Landesstudie finden sich unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/LS_GOE/Seiten/default.aspx. Diese Ausschreibung betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Auftraggeber für das Los 1 wird das RP Stuttgart — Landesbetrieb Gewässer — Referat 53.2 sein. Auftraggeber für die Lose 2-4 wird das RP Tübingen — Geschäftsstelle Gewässerökologie sein. Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie. In Los 1 soll zusätzlich auch das Gelände erfasst und in einer Punktwolke dargestellt werden. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden. Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: — ESRI-Shapefile mit genauer Lage der zu befliegenden Flächen, — Datenblätter der Betrachtungsräume 4202_Rems und 4203_Rems, — Exceltabelle (Flugtagebuch), — ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel., — Aufzunehmende Fläche ca. 8,2 qkm, — Länge Gewässer Rems ca. 76 km/Länge Nebengewässer ca. 13,1 km. Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind. Diese Flugvoraussetzungen sind: — Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar. — Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein. — Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein. — Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen. — Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden. — Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht. — entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen). Technische Vorgaben: — die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 80 % betragen, — Zielauflösung: 3 cm/Pixel, — Brennweite von mindestens 22 mm, — horizontale Lagegenauigkeit von mindestens 6 cm, — Höhengenauigkeit von mindestens 5 cm, — Senkrecht aufnahmen (Kamerawinkel 90 o), — Höhenbezugssystem: DHHN2016. Die gewählte Methode für die Georeferenzierung muss im Angebot benannt werden (Einmessen von Ground Control Points (GCP), Einsatz von Real Time Kinematic (RTK), Einsatz von Post Processed Kinematic (PPK) oder sonstige Verfahren.) Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Für evtl. notwendige Transformationen von Projektionen ist das NTv2-Gitter (BWTA2017) zu verwenden. Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden. Die durchgeführte Geländeaufnahme ist als unbereinigte 3-D-Punktwolke im LAS-Format; Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)abzugeben. Die Punktwolke besteht aus Einzelpunkten, die die Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z) und den entsprechenden Farbwert enthalten (RGB). Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie. Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: — ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer, — ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel, — Datenblätter der Betrachtungsräume, — Exceltabelle (Flugtagebuch). Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben. Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i. d. R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen. — Aufzunehmende Fläche ca. 4,1 qkm, — Länge Gewässer ca. 55 km, — Anzahl Teilflächen ca. 22. Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind. Diese Flugvoraussetzungen sind: — Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar. — Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein. — Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein. — Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen. — Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden. — Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht. — entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen). Technische Vorgaben: — die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen, — Zielauflösung: 3 cm/Pixel, — Brennweite von mindestens 22 mm, — Lagegenauig keit von mindestens 2 m, — Senkrecht aufnahmen (Kamerawinkel 90 o). Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden. Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie. Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: — ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer, — ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel, — Datenblätter der Betrachtungsräume, — Exceltabelle (Flugtagebuch). Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben. Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i.d.R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen. — Aufzunehmende Fläche ca. 2,4 qkm, — Länge Gewässer ca. 31 km, — Anzahl Teilflächen ca. 8. Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind. Diese Flugvoraussetzungen sind: — Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar, — Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein. — Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein. — Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen. — Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden. — Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht. — entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen). Technische Vorgaben: — die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen, — Zielauflösung: 3 cm/Pixel, — Brennweite von mindestens 22 mm, — Lagegenauigkeit von mindestens 2 m, — Senkrecht aufnahmen (Kamerawinkel 90 o). Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden. Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie (LSGÖ) sollen hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen G.I.O. (Gewässer erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie. Dem Bieter werden mit vorliegender Leistungsbeschreibung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: — ESRI-Shapefile mit Lage der noch in der Bearbeitung befindlichen Gewässer, — ESRI-Shapefile mit Lage der Pegel, — Datenblätter der Betrachtungsräume, — Exceltabelle (Flugtagebuch). Die genaue Anzahl und Flächengröße der zu befliegenden Teilflächen stehen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend fest. Die gemachten Angaben stellen fachlich begründete Schätzungen für die Mindestmenge dar und dienen als Grundlage der Angebotserstellung durch die Bieter. Darüber hinausgehende Flächen werden optional ausgeschrieben. Im November 2020 werden die zu befliegenden Teilflächen dem AN in Form von ESRI-Shapefiles zur Verfügung gestellt. Die zu befliegenden Gewässerabschnitte werden eine Länge von 1 000 m nicht unterschreiten, die Breite wird i.d.R. 50 bis 100 m bei mittiger Anordnung der Gewässerachse betragen. — Aufzunehmende Fläche ca. 1,3 qkm, — Länge Gewässer ca. 17 km, — Anzahl Teilflächen ca. 3. Für die Befliegung ist von großer Bedeutung, dass auf den Luftbildern für Fische wichtige Strukturen erkennbar sind. Daher wurden Flugvoraussetzungen festgelegt die zwingend einzuhalten sind. Diese Flugvoraussetzungen sind: — Der Wasserstand an festgelegten Referenzpegeln muss zwischen mittlerem Wasserstand (MW) und mittlerem niedrigsten jährlichem Wasserstand MNW (Werte sind vorgegeben) liegen. Die jeweils aktuellen Werte am Pegel sind online abrufbar. — Es muss klares Wasser vorhanden sein, es darf keine Trübung (wie meist nach Niederschlagsereignissen) vorhanden sein. — Es darf keine Schneebedeckung vorhanden sein. — Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen. — Die Befliegung muss mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden. — Der AN muss sicherstellen, dass die Wasserreflexion die Luftbilder nicht unbrauchbar macht. — entsprechende formelle Genemigungen zur Befliegung müssen vorliegen (sind vom AN zu beschaffen). Technische Vorgaben: — die Längs- sowie Querüberdeckung muss mindestens 60 % betragen, — Zielauflösung: 3 cm/Pixel, — Brennweite von mindestens 22 mm, — Lagegenauigkeit von mindestens 2 m, — Senkrecht aufnahmen (Kamerawinkel 90 o). Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile. Die Georeferenzierung hat im ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832) zu erfolgen. Beim Erstellen von Luftbildern ist zu beachten, dass die Einzelfotos zueinander passen und aufeinander georeferenziert sind. Nicht ausgefüllte Bereiche der georeferenzierten Einzelbilder müssen transparent aufgefüllt werden. Die Einzelfotos müssen sowohl ohne farbliche Angleichung als auch mit farblicher Angleichung der Grenzen (homogene radiometrische Eigenschaften) in georeferenzierter Form abgegeben werden. Eine geeignete Kachelung der Daten zur Beschränkung der Datenmenge und besseren Bearbeitung ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Gewässer und dem mit der Rahmenplanung beauftragten Ingenieurbüro vorzunehmen. Der ungefähre Richtwert für die Länge von Kacheln beträgt 500 m. Nicht ausgefüllte Bereiche von Kacheln müssen transparent aufgefüllt werden.
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4 years ago
Publish date
4 years ago
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Regierungspräsidium Tübingen
- Contact:
- Astrid Denk
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- GS.Gewaesseroekologie@rpt.bwl.de
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