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Awarded

Feuerversicherung der Max-Planck-Gesellschaft ab 2023

Published

Supplier(s)

Th. Funk & Sohn GmbH

Value

0.01 EUR

Description

Die MPG hat Bedarf an einer gesamthaften Versicherung gegen das Feuerrisiko für Gebäude und Inventar ihrer Institute und Einrichtungen in Deutschland sowie an der Kompetenz, definierte Risiken im Ausland über gesonderte Verträge gegen das Feuerrisiko absichern zu können. Letzteres begründet sich in der Tatsache, dass unter den Instituten auch Institute sind, die eine Außenstelle im Ausland haben oder selbst sich im Ausland befinden. Versicherungstechnisch wird nach EU und Nicht-EU-Ausland unterschieden. Auch diese Standorte müssen Compliance-gerecht versichert werden. Lot 1: Bei der gewünschten Leistung handelt es sich um eine Versicherungsleistung für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG). Die MPG ist eine unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation, die in eigenen Instituten Grundlagenforschung auf den Gebieten der Natur-, Bio- und Geistes- und Sozialwissenschaften betreibt. Hierzu unterhält sie derzeit 86 Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen, die den folgen-den drei Sektionen zuzuordnen sind: • Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion • Biologisch-Medizinische Sektion • Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion. Unter den Instituten sind auch Institute, die eine Außenstelle im Ausland haben, oder selbst sich im Ausland befinden. Versicherungstechnisch wird nach EU und Nicht-EU-Ausland unterschieden. Auch diese Standorte müssen Compliance-gerecht versichert werden. Im Versicherungsvertrag einzuschließen ist das MPI für Psycholinguistik in Nijmegen, Niederlande. Dieses ausländische Institut ist das einzige, das über den hier in Rede stehenden Vertrag komplett gegen das Feuerrisiko versichert ist. Unabhängig hiervon können alle Einrichtungen der MPG wissenschaftliche Außenvorhaben oder Arbeitsgruppen in kleinerem Umfang weltweit zeitlich befristet aufbauen und mit bestimmten Forschungszielen betreiben. Da hier die Einzelerfassung unmöglich und auch nur eine Erhebung zu einem Stichtag wäre, die einem konstanten Wandel unterliegt, bedarf es der im heutigen Vertrag enthaltenen pauschalen Vorsorgedeckung. Sämtliches Eigentum der MPG ist daher außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weltweit bis zu einer Höchstentschädigung je Schadensfall von 10 Mio. € mit zu versichern. Weitere Angaben zur Max-Planck-Gesellschaft und ihren Instituten finden Sie auch im Internet unter www.mpg.de. Kennzeichnend für die MPG ist ein hoher Grad an Dezentralität. Jede Einrichtung ist für die Bewirtschaftung der ihr zugeteilten Finanzmittel selbst verantwortlich. Die Generalverwaltung ist für die übergreifende Unterstützung bei der Wahrnehmung von administrativen Aufgaben zuständig. Jedes Institut erstellt für sich einen eigenen Jahresabschluss, aus dem die jeweiligen Vermö-gensdaten hervorgehen. In der Generalverwaltung werden diese Daten zum Gesamtabschluss der MPG im Rahmen des kaufmännischen Rechnungswesens nach HGB-Standard zusammengefasst und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Derzeit besteht für alle Einrichtungen der MPG ein gemeinsamer Feuerversicherungsvertrag, der auf eine (institutsunabhängige) Höchstentschädigungssumme in Höhe von 345 Mio. € je Schadensfall ausgelegt ist. Diese Höchstentschädigungssumme richtet sich dabei nach der Einrichtung mit dem größten Risiko. Insofern dienen die im Absatz zuvor angesprochenen Risikodaten der einzelnen Institute nur als Anhalt zur Einschätzung der einzelnen Risiken, nicht als Basis für die Deckungssumme. Als im Rahmen dieser Feuerversicherung versichert gilt inhaltlich "... sämtliches Eigentum der Max-Planck-Gesellschaft bzw. der sonstigen Versicherungsnehmer, insbesondere Gebäude, An-lagen im Bau, Betriebseinrichtungen (wissenschaftliches Inventar, Einrichtungsinventar, Biblio-theken), Vorräte und Treuhandvermögen...". In Anbetracht des zu deckenden Risikos ist ausdrücklich die Bildung eines Konsortiums zugelassen. Konsortien haben einen Versicherungsvertreter bzw. Assekuradeur zu bevollmächtigen, der berechtigt ist, den zu schließenden Vertrag im Wording abschließend zu verhandeln, die Voll-ständigkeit des Konsortiums für die Deckung des Gesamtrisikos sicher stellt und als "Single Point of Contact" im Weiteren agieren kann. In Bezug auf ein erforderliches Konsortium zur Deckung des Gesamtrisikos bedeutet dies, dass alle zu beteiligen beabsichtigten Versicherer einschließlich des Versicherungsvertreters/Assekuradeurs benannt werden müssen. Die exakten Anteile müssen zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht feststehen; die Fähigkeit zur Sicherstellung einer gesamthafte Deckung des Risikos (zu 100%) ist dabei zu bestätigen.

Timeline

Publish date

2 years ago

Award date

2 years ago

Buyer information

Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung

Contact:
Sachgebiet Vergabemanagement
Email:
bieterfragenvergabestelle@gv.mpg.de

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