Vergebener Auftrag: Straßenbeleuchtung Aurich
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Gegenstand dieses vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Aurich (ca. 7.000 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Der künftige Auftragnehmer soll Energie-Effizienzmaßnahmen an den Straßenbeleuchtungsanlagen durchführen und zusätzlich nach Bedarf mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Die Steuerung soll in das Eigentum der Stadt übergehen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie in Höhe von mind. 10 Jahren geben. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen, darin auch enthalten auch Leistungen zur Wartung und Instandhaltung, beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten. Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Lot 1: Gegenstand dieses vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Aurich (ca. 7.000 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Der künftige Auftragnehmer soll Energie-Effizienzmaßnahmen an den Straßenbeleuchtungsanlagen durchführen und zusätzlich nach Bedarf mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Die Steuerung soll in das Eigentum der Stadt übergehen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie in Höhe von mind. 10 Jahren geben. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen, darin auch enthalten auch Leistungen zur Wartung und Instandhaltung, beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten. Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. 1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen. 2. Der ursprünglich veranschlagte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 9,0 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert), ohne dass eine Änderungen im Sinne des § 132 GWB vorliegt.Die Bekanntgabe des bezuschlagten Gesamtauftragswerts unterfällt den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der bezuschlagte Gesamtauftragswert wird daher nicht veröffentlicht.
Timeline
Publish date
12 months ago
Award date
12 months ago
Buyer information
Stadt Aurich
- Contact:
- kbk Rechtsanwälte
- Email:
- info@kbk-anwaelte.de
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Ted (OJEU)To save this opportunity, sign up to Stotles for free.
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