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Konzeptverfahren Heidekampweg 51

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Das Grundstück Heidekampweg 51 in 12437 Berlin liegt im Bezirk Treptow-Köpenick, im Ortsteil Baumschulenweg. Das Grundstück wird im Rahmen eines Konzeptverfahrens angeboten. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechtes für 99 Jahre an dem ca. 5.498 m2 großen Grundstück mit dem Inhalt, dauerhaft ein bezahlbares Wohnangebot sowie die Förderung eines gemeinschaftlichen, nachbarschaftlichen Zusammenlebens sicherzustellen. Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen der Grundstückseigentümer sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (s. Ziff. I.3 sowie Hinweise unter VI.3). Bezüglich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sind die Hinweise unter Ziff. VI.3) zu beachten. Lot 1: Das Grundstück Heidekampweg 51 in 12437 Berlin liegt im Bezirk Treptow-Köpenick, im Ortsteil Baumschulenweg. Das Grundstück wird im Rahmen eines Konzeptverfahrens angeboten. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechtes für 99 Jahre an dem ca. 5.498 m2 großen Grundstück mit dem Inhalt, dauerhaft ein bezahlbares Wohnangebot sowie die Förderung eines gemeinschaftlichen, nachbarschaftlichen Zusammenlebens sicherzustellen. Das Konzeptverfahren wird als zweistufiges Verfahren gemäß den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durchgeführt. Das Konzeptverfahren untergliedert sich in zwei Angebotsrunden (erste und endgültige Angebotsrunde). Anschließend erfolgt die Anhandgabe des Grundstücks an den Bieter bzw. an die Bieterin mit dem nach Maßgabe der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot (Bestbieter:in). Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen der Grundstückseigentümer sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages sind die Anforderungen der Exklusivitätserklärung zu erfüllen. Unter anderem sind aktualisierte, verbindliche Finanzierungsnachweise (Einzelheiten ergeben sich aus der Exklusivitätserklärung) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionskosten vorzulegen. Die Nichterfüllung der Anforderungen der Exklusivitätserklärung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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11 months ago

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