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LZPD / Rhein- und Kanalstreifenboote

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Der Auftrag umfasst die Planung, Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Polizeibooten zum Einsatz auf dem Rhein ("Rheinstreifenboote") und zum Einsatz auf dem Kanal ("Kanalstreifenboote"). In 2022 wird je ein Rheinstreifenboot und ein Kanalstreifenboot abgerufen. Ab 2023 wird pro Kalenderjahr mindestens ein Polizeiboot in der Ausführung als Rheinstreifenboot oder als Kanalstreifenboot abgerufen werden. Der Bedarf der Wasserschutzpolizei NRW wird auf mindestens fünf Polizeiboote geschätzt. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung zuzüglich der optionalen Verlängerungszeiträume können - abhängig vom konkreten Bedarf und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - insgesamt bis zu maximal 14 Polizeiboote beauftragt werden. Lot 1: Auftragsgegenstand sowohl in Bezug auf die Rheinstreifenboote als auch auf die Kanalstreifenboote sind die Planung, Konstruktion, Herstellung, erfolgreiche Erprobung sowie die Überführung und Übergabe von je einem Rheinstreifen- und Kanalstreifenboot in 2022 sowie von mindestens einem Polizeiboot (Rheinstreifen- und/oder Kanalstreifenboot) an die Wasserschutzpolizei NRW beim Polizeipräsidium Duisburg pro Kalenderjahr ab 2023. Eine Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nach Bedarf durch die Erteilung eines Einzelauftrages unter Bezugnahme auf die hier zu vergebende Rahmenvereinbarung und ihre Anlagen zuzüglich folgender Konkretisierungen: - konkrete Bezeichnung des Auftragsgegenstandes (Ausführungsvariante Rheinstreifen- oder Kanalstreifenboot) - Stückzahl - Benennung der Lieferfrist - Festlegung des konkreten Übergabe-/Abnahmetermins, - Netto-Einzelpreis für den konkreten Auftragsgegenstand. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung Leistungen abzurufen, d.h. der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auch am letzten Tag der Vertragslaufzeit letztmalig maximal zwei weitere Polizeiboote in Auftrag zu geben. Für einen Einzelauftrag, dessen Bestelldatum innerhalb und dessen Lieferdatum außerhalb der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung liegt, gelten die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung fort. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können - abhängig vom konkreten Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln - insgesamt bis zu maximal 14 Polizeiboote beauftragt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich durch die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung, den Auftragnehmer noch im Kalenderjahr 2022 mit der Herstellung und Lieferung folgender Polizeiboote zu beauftragen: - 1 Rheinstreifenboot - 1 Kanalstreifenboot (zusammen "Mindest-Bestellmenge für 2022"). Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit Beginn des Kalenderjahres 2023 pro Kalenderjahr (als Kalenderjahr gilt die Zeit vom 01.01. - 31.12. eines Jahres) ein weiteres Polizeiboot zu beauftragen ("jährliche Mindest-Bestellmenge"). Die jeweils benötigte Ausführungsvariante (Rheinstreifenboot oder Kanalstreifenboot) wird bei Erteilung eines Einzelauftrages mitgeteilt. Zusätzlich zur jährlichen Mindest-Bestellmenge hat der Auftraggeber ab dem Kalenderjahr 2023 die Option, ein weiteres Polizeiboot (Rheinstreifenboot oder Kanalstreifenboot) zu beauftragen. Pro Kalenderjahr können danach maximal zwei Polizeiboote beauftragt werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer über die jährliche Mindest-Bestellmenge hinausgehenden Menge oder ein Ausgleichsanspruch besteht ebenso wenig wie ein Zurückweisungsrecht eines Einzelauftrages. Die Einzelheiten der technischen Anforderungen an die Boote sind den Leistungsbeschreibungen Rheinstreifenboot und Kanalstreifenboot zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Lot 1: Auftragsgegenstand sowohl in Bezug auf die Rheinstreifenboote als auch auf die Kanalstreifenboote sind die Planung, Konstruktion, Herstellung, erfolgreiche Erprobung sowie die Überführung und Übergabe von je einem Rheinstreifen- und Kanalstreifenboot in 2022 sowie von mindestens einem Polizeiboot (Rheinstreifen- und/oder Kanalstreifenboot) an die Wasserschutzpolizei NRW beim Polizeipräsidium Duisburg pro Kalenderjahr ab 2023. Eine Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nach Bedarf durch die Erteilung eines Einzelauftrages unter Bezugnahme auf die hier zu vergebende Rahmenvereinbarung und ihre Anlagen zuzüglich folgender Konkretisierungen: - konkrete Bezeichnung des Auftragsgegenstandes (Ausführungsvariante Rheinstreifen- oder Kanalstreifenboot) - Stückzahl - Benennung der Lieferfrist - Festlegung des konkreten Übergabe-/Abnahmetermins, - Netto-Einzelpreis für den konkreten Auftragsgegenstand. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung Leistungen abzurufen, d.h. der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auch am letzten Tag der Vertragslaufzeit letztmalig maximal zwei weitere Polizeiboote in Auftrag zu geben. Für einen Einzelauftrag, dessen Bestelldatum innerhalb und dessen Lieferdatum außerhalb der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung liegt, gelten die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung fort. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können - abhängig vom konkreten Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln - insgesamt bis zu maximal 14 Polizeiboote beauftragt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich durch die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung, den Auftragnehmer noch im Kalenderjahr 2022 mit der Herstellung und Lieferung folgender Polizeiboote zu beauftragen: - 1 Rheinstreifenboot - 1 Kanalstreifenboot (zusammen "Mindest-Bestellmenge für 2022"). Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit Beginn des Kalenderjahres 2023 pro Kalenderjahr (als Kalenderjahr gilt die Zeit vom 01.01. - 31.12. eines Jahres) ein weiteres Polizeiboot zu beauftragen ("jährliche Mindest-Bestellmenge"). Die jeweils benötigte Ausführungsvariante (Rheinstreifenboot oder Kanalstreifenboot) wird bei Erteilung eines Einzelauftrages mitgeteilt. Zusätzlich zur jährlichen Mindest-Bestellmenge hat der Auftraggeber ab dem Kalenderjahr 2023 die Option, ein weiteres Polizeiboot (Rheinstreifenboot oder Kanalstreifenboot) zu beauftragen. Pro Kalenderjahr können danach maximal zwei Polizeiboote beauftragt werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer über die jährliche Mindest-Bestellmenge hinausgehenden Menge oder ein Ausgleichsanspruch besteht ebenso wenig wie ein Zurückweisungsrecht eines Einzelauftrages. Die Einzelheiten der technischen Anforderungen an die Boote sind den Leistungsbeschreibungen Rheinstreifenboot und Kanalstreifenboot zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.

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3 years ago

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2 years ago

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