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1. Änderungsbekanntmachung zu Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages "Open House Rahmenvertrag RXÜ5 – Diverse Spezialisten II (w/m/d)"
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2025-07-31
Description
Dieser Rahmenvertrag gilt für den Abschluss und die Durchführung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen dem Entleiher und dem Verleiher in einer oder mehrerer der folgenden Leistungskategorien (Jobfamilien). Die Auswahl der Leistungskategorien, die von diesem Vertrag umfasst sein sollen, erfolgt durch den Verleiher. Die Leistungskategorien sind folgende: • […] Development • […] Architektur • […] Koordination / Management • […] (Business) Administration • […] Kommunikation & Marketing • […] Service Management • […]Infrastruktur Die Leistungen des Verleihers sind gemäß dieses Vertrages und des jeweiligen Einzelabrufs, der als Vertragsbestandteil geltenden Leistungsbeschreibung (LB) (Anlage 2), aller die vorbezeichneten Dokumente ergänzenden Anlagen und mitgeltender Dokumente sowie den anwendbaren gesetzlichen Regelungen zu erbringen. Lot 1: Gegenstand des Beschaffungsbedarfs sind Arbeitnehmerüberlassungen in den Leistungskategorien (Jobfamilien): • […] Development • […] Architektur • […] Koordination / Management • […] (Business) Administration • […] Kommunikation & Marketing • […] Service Management • […]Infrastruktur Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 01.10.2022 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 30.09.2025. HINWEIS: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch NICHT um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die gematik geht vielmehr davon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit zum Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmalig zum 01.10.2022 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen an die nachstehend aufgeführte Kontaktperson bei der gematik: 1. Antrag auf Zulassung, bzw. zum Beitritt zum Open House Rahmenvertrag RXÜ 5 – Diverse Spezialisten II (Vordruck). 2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister bestehen (Vordruck). 3. Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zur Zuverlässigkeit (Vordruck). 4. Unterschriebene Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck). 5. Nachweis des Bestehens einer Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte zur Arbeitsleistung gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). 6. Unterzeichneter und mit einem Firmenstempel versehener Rahmenvertrag „Open House Rahmenvertrag RXÜ 5 – Diverse Spezialisten II (2-fach im Original) ohne Anlagen Die o. g. Unterlagen sind in Schriftform (postalisch oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur [QES] gemäß §126a BGB) gekennzeichnet mit „Open House Rahmenvertrag RXÜ 5 – Diverse Spezialisten II“ einzureichen bei: gematik GmbH Einkauf Friedrichstr. 136 10117 Berlin oder einkauf@gematik.de cc externe@gematik.de Um dem Rahmenvertrag schon zum 01.10.2022 beizutreten, müssen die zuvor benannten Unterlagen mindestens sieben (7) Tage vorher, mithin spätestens zum 23.09.2022, 24 Uhr bei der gematik eingehen. Die Einhaltung dieser Frist ist jedoch nicht zwingend, da spätere Beitritte jeweils i.d.R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik erfolgen.
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