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Herstellung und Lierferung von Rohrmaterial für Leitungsbauprojekte der ONTRAS Gastransport GmbH im Erdgas-Bereich
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Description
Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1, Nr. 1 bis 9 GWB g) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG und/oder rechtskräftig festgestellten Vergabeverstößen gem. § 24 LkSG h) Bestätigung, dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sowie dessen/deren Nachunternehmer an die Vorgaben gemäß Geschäftspartner-Verhaltenskodex der ONTRAS Gastransport GmbH halten (Dokument siehe Download-Bereich der ONTRAS Website https://www.ontras.com/de) i) Erfüllung gesetzl. Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (AEntG bzw. MiLoG) j) Bewerber ist sich bewusst, dass Falschangabe i. d. R. Ausschluss aus Bewerber-/Bieterkreis zur Folge hat. k) Nichtvorliegen gesellschafts-/konzernrechtlicher oder personeller Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Unternehmen, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim AG die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. l) Unverzügliche schriftl. Info des AG bei Änderung der die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung Teilnahmeantrag oder nach Abgabe Angebot m) Anerkennung von Deutsch als Projektsprache (Dokumenten- und Vertragssprache) n) Anerkennung Teilnahme- und Angebotsbedingungen sowie Vergabeunterlagen o) Bestätigung der Richtigkeit aller Angaben und Erklärungen im BWB. Weitere Anforderungen: 1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für Ausarbeitung Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. AG behält sich vor, Auftrag auf Grundlage Erstangebote zu vergeben. 6. Alle Bewerbungsunterlagen u. weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb (TNW) zur Verfügung gestellt. Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Info. Mit Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu Angebotsbedingungen u. Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im TNW qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Auftraggeber (AG) behält sich Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 7. Weitere Infos zum Verfahren, z. B. Rückfragenkatalog können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich u. wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. Über Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom AG beantwortet, anonymisiert u. per Rückfragenkatalog über Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A5 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 8. AG weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage (KT) vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 KT vor Ende Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für Beantwortung gestellter Fragen werden auf Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Infos zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Infos u. deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinfos u. deren Anlagen sind bei Ausarbeitung des Teilnahmeantrag/Angebots in gleicher Weise wie Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichung zw. ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen u. Antworten aus Bewerber-/Bieterinfos gelten Antworten Bewer-ber-/Bieterinfos. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, Vergabeplattform eVergabe.de (Bieter-cockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinfos einzusehen (Holpflicht). 9. Bei den in Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt gewählte Form für alle Geschlechter. 10. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs.3 GWB wird ausdrücklich unter Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 11. Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen: Eine weitergehende Präzisierung, Anpassung und Untergliederung der Kriterien bleibt im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung. 1. Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Info zum Datenschutz, Formblätter, Russlandbezu
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